Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    / Elektronische Kommunikation

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Virtuelle Poststelle




    Die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen, Bürgern und Verwaltung ist gesetzl. im Signaturgesetz und bspw. dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §3a geregelt.




    Bei einfachen Formularen
    und einfachen E-Mails kann die Kommunikation noch per mail erfolgen.




    Sobald allerdings eine Unterschrift gefordert ist muss dies bereits unter
    Einbeziehung von Signaturtechnologie (Signaturkarte und Software) erfolgen.








    Zur sicheren elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung wird im Land Rheinland-Pfalz eine landesweite Lösung eingesetzt: Die virtuelle Poststelle

    Unter www.rlp-Service.de bietet Ihnen das Fachverfahren "Virtuelle Poststelle" (VPS) die Möglichkeit, sicher, vertraulich und nachvollziehbar elektronische Post mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz auszutauschen. Die Virtuelle Poststelle trägt hierbei durch die Unterstützung von Verschlüsselungsmechanismen dafür Sorge, dass übermittelte Informationen nicht unbefugt eingesehen werden können. Sie erhalten ferner automatisiert eine Mitteilung, aus der Sie erkennen können, ob Ihre Nachricht versendet und an den Empfänger übermittelt wurde.
    Voraussetzung für die Versendung von Nachrichten mittels der Virtuellen Poststelle ist, dass der von Ihnen gewünschte Kommunikationspartner im rlp-Service registriert ist. Sofern Sie auch selbst von Stellen der öffentlichen Verwaltung elektronisch Post erhalten wollen, bedarf es Ihrerseits einer Zugangseröffnung. Diese können und müssen Sie dann über ihr Benutzerprofil erklären.

    Wenn Sie alles der Anwendung gerecht durchgeführt haben steht der bequemen elektronischen Kommunikation nichts mehr im Wege.

    Vorausgesetzt die Behörde mit der Sie kommunizieren möchten nimmt an der elektronischen Kommunikation teil. Dies müssen Sie prüfen. Hinweise dazu finden Sie im jeweiligen Impressum.




    Quelle: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz





    Signaturinitiative Rheinland-Pfalz

    Zur Fachanwendung virtuelle Poststelle




    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
    • Kreisverwaltung

    Zugeordnete Abteilungen

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen ein bestmögliches Angebot und einen funktionierenden Online-Service zu präsentieren. Nähere Informationen finden Sie unter "Datenschutz"