Die Verbandsgemeinde Cochem gewährt im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel Zuwendungen zur allgemeinen Jugendförderung.
Zuwendungen können für Veranstaltungen der allgemeinen Jugendförderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Verbandsgemeinde Cochem gewährt werden. Sie müssen dazu beitragen, die Entwicklung junger Menschen zu fördern, sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen. Ferner werden Lehrgänge und Seminare für Jugendgruppenleiter gefördert.
Anträge müssen vor
Antritt einer Fahrt schriftlich an
die
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
Fachbereich 2
Ravenéstr. 61
56812 Cochem
gerichtet werden.
Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung, so hilft Ihnen unsere Mitarbeiterin Margit Laux (Telefon: 02671/608-424) gerne weiter.