Europa- und Kommunalwahl 2024

    Am 09.06.2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. In Rheinland-Pfalz endet die Wahlzeit der kommunalen Gremien (Gemeinderäte, Stadtrat, Verbandsgemeinderat, Kreistag) und die der ehrenamtlichen Orts- bzw. Stadtbürgermeister daher Ende Juni 2024.

    Auf der nachfolgenden Internetseite werden wir nach und nach alle aktuellen und wichtigen Informationen zur Europa- und Kommunalwahl bereitstellen (Veröffentlichungen, Vordrucke, Hilfsmittel, Onlinewahlschein usw.).

    • Hinweise zum Bewerberaufstellungsverfahren

      Damit die oben aufgeführten Kommunalwahlen "mit Inhalt gefüllt" werden können, obliegt es den Wahlvorschlagsträgern (Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerbern), entsprechende Wahlvorschläge auszuarbeiten und diese form- und fristgerecht bei der zuständigen Wahlleitung einzureichen.
      Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 22.04.2024, 18:00 Uhr.

      Die ordnungsgemäße Durchführung eines Bewerberaufstellungsverfahrens (insbesondere bei Wahlvorschlägen für größere Gremien) nimmt einige Wochen Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen und Verfahrensschritte in Anspruch. Die Wahlvorschlagsträger sind daher dazu angehalten, rechtzeitig im Voraus mit der Aufstellung der Wahlvorschläge zu beginnen.

      Sobald die neue Kommunalwahlordnung (KWO RP) mit den abgeänderten Anlagen und Vordrucken in Kraft getreten ist, werden auch die erforderlichen Vordrucke für die Bewerberaufstellung hier als PDF-Dateien hinterlegt. Zudem können ab diesem Zeitpunkt auch Papierausdrucke und Word-Dateien bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem - Wahlamt- angefragt werden.

        Genaue Hinweise und die Abläufe zum Bewerberaufstellungsverfahren können der hier hinterlegten Ausarbeitung des Landeswahlleiters entnommen werden.


        Bei Fragen zur Bewerberaufstellung können Sie sich gerne mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

      • Anträge zur Europawahl
        • Unionsbürger mit Wohnung oder sonstigem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland werden
          erstmalig nur auf förmlichen Antrag (Anlage 2A) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt
          in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anlage 2A können Sie hier aufrufen.
        • Bereits ins Wählerverzeichnis eingetragene Unionsbürger können mit dem Vordruck (Anlage 2C) beantragen, nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Die Anlage 2C können Sie hier aufrufen.
        • Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (Anlage 2) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anlage 2 können Sie hier aufrufen.

        Weitere Informationen können ebenfalls den Anlagen entnommen werden. Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

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