Damit die oben aufgeführten Kommunalwahlen "mit Inhalt gefüllt" werden können, obliegt es den Wahlvorschlagsträgern (Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerbern), entsprechende Wahlvorschläge auszuarbeiten und diese form- und fristgerecht bei der zuständigen Wahlleitung einzureichen.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 22.04.2024, 18:00 Uhr.
Die ordnungsgemäße Durchführung eines Bewerberaufstellungsverfahrens (insbesondere bei Wahlvorschlägen für größere Gremien) nimmt einige Wochen Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen und Verfahrensschritte in Anspruch. Die Wahlvorschlagsträger sind daher dazu angehalten, rechtzeitig im Voraus mit der Aufstellung der Wahlvorschläge zu beginnen.
Sobald die neue Kommunalwahlordnung (KWO RP) mit den abgeänderten Anlagen und Vordrucken in Kraft getreten ist, werden auch die erforderlichen Vordrucke für die Bewerberaufstellung hier als PDF-Dateien hinterlegt. Zudem können ab diesem Zeitpunkt auch Papierausdrucke und Word-Dateien bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem - Wahlamt- angefragt werden.
Genaue Hinweise und die Abläufe zum Bewerberaufstellungsverfahren können der hier hinterlegten Ausarbeitung des Landeswahlleiters entnommen werden.
Bei Fragen zur Bewerberaufstellung können Sie sich gerne mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.