Neufasung Flächennutzungsplan

    B e k a n n t m a c h u n g

    Zur Offenlage der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Cochem gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

     ktuell liegen für die Verbandsgemeinde Cochem aufgrund von zwei Fusionen drei veraltete Flächennutzungspläne (Stadt Cochem, Verbandsgemeinde Cochem-Land und Verbandsgemeinde Treis-Karden tlw.) vor. Der Verbandsgemeinderat Cochem hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan neu zu fassen. Im Wesentlichen handelt es sich um die Darstellung bereits vollzogener Bebauungspläne, deren Aufnahme in den Flächennutzungsplan zuvor von den zuständigen Gremien beschlossen wurden. Des Weiteren wird auf die Steuerung der Windkraft insgesamt verzichtet. Die Sondergebiete für die Photovoltaikanlagen sind ebenfalls nicht dargestellt und werden in einem separaten Verfahren dargestellt.

    Der überarbeitete Entwurf der Neufassung des Flächennutzungsplanes liegt aufgrund des Verbandsgemeinderatsbeschlusses vom 14.12.0223 mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht, dem Umweltbericht, dem Landschaftsplan sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB von

    Montag, 19.02.2024, bis einschließlich Mittwoch, 20.03.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, Zimmer 3.23, 56812 Cochem, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 und von Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr, am Dienstleistungsabend Donnerstag bis 18.00 Uhr) nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228,  zu Jedermanns Einsicht offen. Termine außerhalb der Dienstzeiten sind möglich.  

    Das Plangebiet umfasst den gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Cochem mit den Ortsgemeinden Beilstein, Bremm, Briedern, Bruttig-Fankel, Dohr, Ediger-Eller, Ernst, Ellenz-Poltersdorf, Faid, Greimersburg, Klotten, Lieg, Lütz, Mesenich, Moselkern, Müden, Nehren, Pommern, Senheim, Treis-Karden, Valwig, Wirfus sowie der Stadt Cochem.

    Während der Auslegung können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung sind.

     Der vollständige Text der Bekanntmachung ist beigefügt. Auskunft erteilt Frau , Tel. 02671/608228. 

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