Neue Gebührenverordnung für Fischereischeine
ab dem 19.02.2026:
Es gibt nach dem neuen Fischereigesetz aktuell ausschließlich folgende Fischereischeine. Eine Wahlmöglichkeit bei den Fischereischeinen gibt es nicht. Bei der Fischereiabgabe bleibt eine Wahlmöglichkeit vorhanden (5 Jahre oder 1 Jahr).
- (normaler) Fischereischein ausschließlich unbefristet mit zukünftiger Tauschmöglichkeit in ein Scheckkartenformat (Gebühr 25,00€, ermäßigt 20,50€, Abgabe 30,00€, ermäßigt 25,00€ für 5 Jahre oder Abgabe 8,40€, ermäßigt 7,00€ für 1 Jahr)
- Sonderfischereischein für Personen die aus persönlichen Gründen keine Prüfung ablegen können, befristet auf ein Kalenderjahr (Menschen mit Behinderung, Asylbewerber, sonstige Gründe) Gebühr: 6,20€; Abgabe: 6,00€)
- Gästefischereischein für Personen die sich befristet in der BRD aufhalten und in Rheinland-Pfalz angeln möchten (Gebühr: 4,00€; von der Fischereiabgabe befreit gemäß §40 Absatz 2 LFischG)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir keine gelben Jugendfischereischeine mehr ausstellen können. Jugendliche zahlen lediglich die Fischereiabgabe von 3,60€ für 1 Jahr und erhalten dafür einen personalisierten Nachweis.
Die Gebühren können
ausschließlich per EC-Karte
gezahlt werden.