Einwohnermeldeamt

Information für Besucher 

Um Zusammenkünfte in Wartebereichen weiterhin zu vermeiden und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie wie bisher bei persönlicher Vorsprache vorab online oder telefonisch einen entsprechenden Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter zu vereinbaren. 

Termine für das Einwohnermeldeamt können direkt online unter Terminvergabe oder unter der Telefonnummer 02671 608-671 zu folgenden Zeiten vereinbart werden:

montags – freitags                            08.00 Uhr - 12.00 Uhr  

dienstag                                               14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstag                                          14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Viele Anliegen lassen sich auf online erledigen, klicken Sie hier um die Onlineleistungen anzusehen.

  • Dokumentabholung

    Personalausweise können abgeholt werden! 
    Die bis zum 17.04.2026 beantragten Personalausweise können abgeholt werden. Bitte bringen Sie ggfl. Ihren alten oder vorläufigen Personalausweis mit.

    Reisepässe können abgeholt werden! 
    Die bis zum 10.04.2026 beantragten Reisepässe können abgeholt werden. Bitte bringen Sie ggfl. Ihren alten Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit.

  • Informationen zum Personalausweis

    Was benötige ich, um einen Ausweis zu beantragen?

    -          Sie müssen persönlich erscheinen

    -          Vorlage der bisherigen Ausweisdokumente

    -          Geburtsurkunde (bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises)  

    -          Ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild (seit 01.05.2025 Bildaufnahme bei uns im Meldeamt möglich gegen eine Gebühr von 6,00 € oder wahlweise bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen) 

    Was kostet mich der Personalausweis?

    -          Antragstellende Person ab 24 Jahren: 46,00 €

    -          Antragstellende Person unter 24 Jahren: 27,60 €

    -          Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

     Die Gebühren können ausschließlich per EC gezahlt werden. 

  • Informationen zum Reisepass

    Wir empfehlen den Reisepass schon frühzeitig zu beantragen. Eine Garantie auf Lieferzeiten kann unsererseits nicht gewährleistet werden. Die Lieferzeiten variieren und werden von der Bundesdruckerei festgelegt.

    Einreisebestimmungen (für deutsche Staatsangehörige) und Informationen zu Ihrem Reiseziel finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts 

     Was benötige ich, um einen Reisepass zu beantragen?

    -          Sie müssen persönlich erscheinen

    -          Vorlage des bisherigen Reisepasses (falls vorhanden)

    -          Geburtsurkunde (bei erstmaliger Beantragung eines Reisepasses) 

    -          Ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild (seit 01.05.2025 Bildaufnahme bei uns im Meldeamt möglich gegen eine Gebühr von 6,00 € oder wahlweise bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen) 

    Was kostet mich der Reisepass?

    -          Antragstellende Person ab 24 Jahren: 70,00 €

    -          Antragstellende Person unter 24 Jahren: 37,50 €

    -          Expressverfahren: zzgl. 32,00 €

    -          Vorläufiger Reisepass (in Ausnahmefällen mit entsprechenden Nachweisen): 26,00 €

     Die Gebühren können ausschließlich per EC-Karte gezahlt werden. 

  • Informationen zum Fischereischein

    Neue Gebührenverordnung für Fischereischeine ab dem 19.02.2026:

    Es gibt nach dem neuen Fischereigesetz aktuell ausschließlich folgende Fischereischeine. Eine Wahlmöglichkeit bei den Fischereischeinen gibt es nicht. Bei der Fischereiabgabe bleibt eine Wahlmöglichkeit vorhanden (5 Jahre oder 1 Jahr).

    - (normaler) Fischereischein ausschließlich unbefristet mit zukünftiger Tauschmöglichkeit in ein Scheckkartenformat (Gebühr 25,00€, ermäßigt 20,50€, Abgabe 30,00€, ermäßigt 25,00€ für 5 Jahre oder Abgabe 8,40€, ermäßigt 7,00€ für 1 Jahr)

    - Sonderfischereischein für Personen die aus persönlichen Gründen keine Prüfung ablegen können, befristet auf ein Kalenderjahr (Menschen mit Behinderung, Asylbewerber, sonstige Gründe) Gebühr: 6,20€; Abgabe: 6,00€) 

    - Gästefischereischein für Personen die sich befristet in der BRD aufhalten und in Rheinland-Pfalz angeln möchten (Gebühr: 4,00€; von der Fischereiabgabe befreit gemäß §40 Absatz 2 LFischG) 

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir keine gelben Jugendfischereischeine mehr ausstellen können. Jugendliche zahlen lediglich die Fischereiabgabe von 3,60€ für 1 Jahr und erhalten dafür einen personalisierten Nachweis.

    Die Gebühren können ausschließlich per EC-Karte gezahlt werden.

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