Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    / Kontenklärung (Rentenversicherung)

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Viele Zeiten zum Versicherungsverlauf werden dem Rentenversicherungsträger maschinell übermittelt, aber leider nicht alle. So gibt es meistens einige Lücken in der Versicherungsbiografie. Z. B. muss die Anerkennung von Schulzeiten oder Kindererziehungszeiten beantragt werden, da diese Zeiten nicht maschinell gemeldet werden. Es kann auch sein, dass es Fehler bei der Datenübermittlung gab und die Daten aus diesem Grund nicht in Ihrem Konto sind. Außerdem kann es sein, dass Zeiten vor 1972 aufgrund der damals noch nicht realisierten Datenübermittlung noch nicht in Ihrem Konto gespeichert sind.

    Aus diesen Gründen ist eine Kontenklärung notwendig; sie dient dazu, Ihr individuelles Versicherungsleben vom Rentenversicherungsträger vollständig feststellen zu lassen. Außerdem erteilen die Rentenversicherungsträger nur aus geklärten Konten Auskünfte darüber, was Sie künftig einmal als Rente zu erwarten haben.

    Bei einer Kontenklärung werden Ihnen Antragsvordrucke übersandt. Diese werden Ihnen zusammen mit einer Übersicht aller gespeicherten Zeiten, dem so genannten Versicherungsverlauf, von Ihrem Rentenversicherungsträger auf Antrag übersandt.

    Sie gleichen den Versicherungsverlauf mit Ihren Unterlagen ab, füllen die Antragsvordrucke aus und schicken diese zusammen mit beglaubigten Kopien von Nachweisen über die nicht gespeicherten Zeiten an ihren Rentenversicherungsträger zurück. Sollten Sie keine Nachweise mehr besitzen, schicken Sie auf jeden Fall die Antragsvordrucke zurück. Nur in diesem Fall kann der Rentenversicherungsträger auch von seiner Seite Ermittlungen einleiten.

    Der Rentenversicherungsträger entscheidet über die von Ihnen beantragten Zeiten und ergänzt Ihr Versicherungskonto. Abschließend erlässt er einen Bescheid, mit dem er alle Zeiten, die mehr als sechs Jahre zurückliegen, verbindlich feststellt. Verbindlich heißt hier, dass der Rentenversicherungsträger in Zukunft davon ausgeht, dass Ihr Konto vollständig gespeichert ist und keine weiteren Ermittlungen zu eventuellen Fehlzeiten mehr erforderlich sind. 

     

    Anträge / Formulare
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
    • ggf. Urkunde über Namensänderung
    • ggf. Registrierschein
    • Nachweise über die nicht gespeicherten Versicherungszeiten, wie beispielsweise:
      • Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres
      • Berufsausbildungszeiten
      • Beschäftigungszeiten, freiwillige Beitragsleistungen
      • Wehrdienst-/Zivildienstzeiten
      • Anrechnungszeiten durch Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit
      • Kindererziehungs- und berücksichtigungszeiten
      • Rentenbezugszeiten

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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