Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    Leistungsbeschreibung

    Aufgabenträger sind

    • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
    • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.

    Weiterhin werden neben den Feuerwehren insbesondere die Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Länderverband Hessen/ Rheinland/ Saarland) im Katastrophenschutz als unterstützende Facheinheiten eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf die Fachausbildung der rheinland-pfälzischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz eingerichtet.

    Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.

    FRÜHWARNSYSTEME

    Frühwarnsysteme dienen als Hilfsmittel, um aufkommende Gefahren wie z.B. Brände, schwere Unwetter oder andere unerwartete Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen. Gefährdete können so möglichst schnell darüber informiert werden. Dafür stehen den Bürgern als Frühwarnsysteme Apps zur Verfügung, die sie auf ihrem Mobiltelefon installieren können.

    KATWARN

    KATWARN leitet offizielle Warnungen und Handlungsempfehlungen an die betroffenen Menschen. Über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang entscheiden allein autorisierte Behörden und Sicherheitsorganisationen.

    KATWARN meldet ausschließlich offizielle Warninformationen zuständiger Behörden, Einrichtungen und Leitstellen. Da die Verantwortung für Warnungen in Deutschland je nach Gefahrensituation auf verschiedene Einrichtungen verteilt ist, kann sich die Nutzung von KATWARN regional unterscheiden.

    NINA

    Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen, wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten. Sie wird im Rahmen des bundesweiten Warntages neben anderen Warnmitteln erprobt. Der bundesweite Warntag findet erstmals am 10. September 2020 statt und wird ab dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist insbesondere das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)" in Verbindung mit dem "Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (RettDG)". Die einschlägigen Rechtsgrundlagen stehen auf der Homepage der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule zum Download bereit.

    Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren und Hilfsorganisationen vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:

    • Ministerium des Innern und für Sport
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier,
    • Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz.

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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