Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    / Fischereischein (Allgemein)

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Es gibt vier verschiedene Versionen von Fischereischeinen:

    • Jahres- oder Fünfjahresfischereischein für Personen ab dem 14. Lebensjahr bei Vorlage der Fischereiprüfungsurkunde
    • Jugendfischereischein für Personen, welche das siebte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Für diesen Personenkreis ist das Angeln nur in Begleitung eines Inhabers des Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines erlaubt.
    • Sonderfischereischein für Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können.

    Von der Ablegung der Fischereiprüfung sind unter anderem befreit:

    • Personen, die nicht mit einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind
    • Ausländer, die eine der Fischereiprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben und deren Heimatstaaten die Gegenseitigkeit gewährleistet.

    Der Besitz eines gültigen Fischereischeines ist die Voraussetzung für die Ausstellung eines Erlaubnisscheines. Dieser erst erlaubt die Ausübung des Fischfangs an dem Gewässer, das in dem Erlaubnisschein konkret bezeichnet ist.

    Der Erlaubnisschein für z.B. die linke Rheinseite von Stromkilometer 438,326 bis 546,0 ist in der Regel bei den örtlichen Angelgerätegeschäften erhältlich. Für andere Angelgewässer, die z.B. an Angelsportvereine verpachtet sind bzw. von diesen bewirtschaftet werden, ist der Erlaubnisschein beim jeweiligen Pächter bzw. Fischereiberechtigten oder einer von dem Berechtigten beauftragten Person oder Stelle erhältlich.

    Bei der Ausübung der Fischerei ist stets der Fischereischein und der Erlaubnisschein mitzuführen und auf Verlangen der zur Kontrolle Berechtigten vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Welche Gebühren fallen an?

    12 ,-- € für den Jahresfischereischein

    41,-- € für den Fünfjahresfischereischein

    Zugeordnete Abteilungen

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen ein bestmögliches Angebot und einen funktionierenden Online-Service zu präsentieren. Nähere Informationen finden Sie unter "Datenschutz"