Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    / Behinderung

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

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    Umfangreiche Informationen erhalten Sie unmittelbar im Informationssystem des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)


    Der Behindertenbeauftragte informiert über Barrieren im Internet


    Unter www.behindertenbeauftragter.rlp.de bietet der Landesbeauftragte für behinderte Menschen spezielle Informationen über "Barrieren im Internet" an. Interessierte mit der Erstellung von Internetseiten befasste Nutzerinnen und Nutzer erhalten hier gezielte Informationen und Hilfestellungen zur barrierefreien Gestaltung von Internetauftritten mit Links zu Prüf- und Zertifizierungsangeboten. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit wurde damit den Vorgaben des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen.


    Insgesamt hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit seine Internetauftritte völlig überarbeitet und noch serviceorientierter gestaltet. Dabei wurden auch die Aktualität und die Barrierefreiheit weiter erhöht.


    Das Aktuellste aus dem Ministerium erscheint gleich auf den ersten Blick: Die jeweils neusten Pressemeldungen werden jetzt direkt auf der Startseite angezeigt ebenso Ankündigungen zu Veranstaltungen oder Kampagnen. Von allen Seiten kommt man über die Navigation zum zentralen Serviceangebot, der Online-Suche Rheinland-Pfalz, mit der Bürgerinnen und Bürger landesweit nach über 40 verschiedenen Einrichtungsarten im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums suchen können, von Krankenhäusern, Selbsthilfegruppen oder Suchtberatungsstellen über Werkstätten für behinderte Menschen bis hin zu Heimen der Altenhilfe.


    Das Angebot des Ministeriums und des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen ist unter der Adresse www.msagd.rlp.de und www.behindertenbeauftragter.rlp.de zu finden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Für diese allgemeine soziale Aufgabe sind vielerlei Behörden und Institutionen zuständig.
    Unter Umständen finden Sie weitergehende Informationen im Internetangebot der betreffenden Gemeinde/Stadt. (Diese können Sie oben auswählen)

    • Vor Ort können Sie sich an das Sozialamt Ihrer Verwaltung oder das Sozialamt des Landkreises wenden.
    • Daneben sind regional verschiedene Caritative oder kirchliche Institutionen aktiv.
    • Allgemeine Informationen zur Integration von Behinderten erhalten Sie von der Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
    • Weitere Institutionen:





    Zugeordnete Abteilungen

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