Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    / Umbettung

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Ist die Umbettung einer verstorbenen Person innerhalb eines Friedhofes oder auf einen anderen Friedhof beabsichtigt, muss zunächst die Bereitstellung der neuen Grabstätte mit dem Nutzungsrecht bei der für das neue Grab zuständigen Friedhofsverwaltung beantragt werden.



    Der Antrag kann je nach Verwaltung formlos oder über ein bereitgestelltes Formular gestellt werden, sollte jedoch folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellers
    • Name, Geburtsdatum und Sterbedatum des umzubettenden Toten
    • Friedhof und Benennung der Grabstelle der Ausgrabung
    • Begründung für vorgesehene Umbettung



    Soll die Umbettung innerhalb des gleichen Friedhofes erfolgen:


    Die Umbettungserlaubnis und Bestattungsgenehmigung werden ausgestellt, sobald eine Sterbeurkunde und die Bestätigung über die Bereitstellung der neuen Grabstätte mit Klärung des Nutzungsrecht der Friedhofsverwaltung vorliegt.


    Soll die Umbettung auf einen auswärtigen Friedhof erfolgen:


    Die Umbettungserlaubnis wird erteilt vom Standesamt, sobald eine Sterbeurkunde und ein Grabnachweis (die Bestätigung über die Bereitstellung der neuen Grabstätte) von der Ordnungsbehörde des neuen Friedhofs vorliegt.


    Soll die Umbettung von einem auswärtigen Friedhof erfolgen:


    Der Grabnachweis wird von der Friedhofsverwaltung ausgestellt, sobald die Bestätigung über die Bereitstellung der neuen Grabstätte und Klärung des Nutzungsrechts durch die Friedhofsverwaltung vorliegt.


    Anschließend wird die Umbettungserlaubnis von der für die bisherige Grabstätte zuständige Ordnungsbehörde erteilt.


    Danach wird vom Standesamt eine Bestattungsgenehmigung erteilt (hierfür Sterbeurkunde erforderlich).

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Zuständige Mitarbeiter

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