Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    / Abfall und Umweltschutz / Abfall, Schadstoffe und Emissionen / Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz

    Leistungsbeschreibung

    Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung von Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung)

    In der Gastronomie in Rheinland-Pfalz besteht seit dem 15.02.2008 Rauchverbot

    Ausnahmen:

    • in abgetrennten Nebenräumen, wenn die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Nebenräumen mit  Raucherlaubnis nicht größer sind als in den übrigen rauchfreien Gasträumen
    • in Ein-Raum-Gaststätten unter 75 m², wenn in der Gaststätte keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung verabreicht werden
    • in Festzelten bei einer Standzeit bis zu 21 Tagen

    Voraussetzungen

    Zur Gastronomie gehören auch:

    •           Straußwirtschaften
    •           Kantine
    •           Vereinslokale
    •           Festzelte
    •           Diskotheken
    •           gastronomische Bereichen in Hotels

    Rauchfreie Einrichtungen sind:

    •           Theater
    •           Kinos
    •           Museen
    •           Heime der Altenhilfe
    •           Pflegeheime
    •           Krankenhäuser, Vorsorge- und
                Rehabilitationseinrichtungen
    •           Schulen
    •           Sportstätten
    •           Universitäten und Fachhochschulen
    •           Einrichtungen der Erwachsenenbildung
    •           Einrichtungen der Jugendhilfe

    Rechtsgrundlage

    Unterstützende Institutionen

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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