Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    Leistungsbeschreibung

    Die Landschaftsplanung ist die zusammenfassende Fachplanung des Naturschutzes. Sie behandelt den Schutz der Biodiversität (Biotop- und Artenschutz) und den Schutz der Landschaft. 
     
    Sie ist unverzichtbarer Bestandteil des Landesentwicklungsprogramms, der regionalen Raumordnungspläne und der Flächennutzungspläne. Damit Planungen, Projekte oder andere Investitionen beschleunigt werden, wird sie bereits im Vorfeld dieser Planungen aufgestellt und ihre Daten und Zielaussagen permanent aktuell gehalten. 
    Dadurch kann in den Raumordnungsplänen und Bauleitplänen rechtzeitig eine sachgerechte Abwägung der Belange von Biotop- und Artenschutz bzw. des Landschaftsbildes mit anderen Raumansprüchen erfolgen sowie Planungs- und Rechtsicherheit erzielt werden. 
     
    Die zuständigen Naturschutzbehörden qualifizieren die Anforderungen des Biotop- und Artenschutzes und des Landschaftsbildes dafür nach ihrer Bedeutung und empfehlen der Regionalplanung ggf. diese als Vorbehaltsgebiete oder als Vorranggebiete zu qualifizieren. 
     
    Die landesbedeutsamen Ziele werden im Landschaftsprogramm dargestellt, die regionalbedeutsamen in der Landschaftsrahmenplanung und die lokal bedeutsamen in den Landschaftsplänen zu den Flächennutzungsplänen. Rechtsverbindlich wird die Landschaftsplanung erst durch die Integration in die Gesamtplanung. 

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung und zum Naturschutz finden Sie auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können. Weitere Infos finden Sie auch unter:

    Zuständige Mitarbeiter

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