Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Geburtsurkunde
- Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
Aufrechnungsbescheinigungen) - Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
- Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
- Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
- Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
- Steuer-Identifikationsnummer
HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN
Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.
Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt
Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333
sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:
⇑ / E-Pass
Leistungsbeschreibung
Mit dem E-Pass bzw. dem vorläufigen Reisepass können Sie sich im Ausland ausweisen (Einreisebestimmungen: siehe www.auswaertiges-amt.de) Ein abgelaufener Reisepass bzw. vorläufiger Reisepass kann nicht mehr verlängert werden.
Sie können den E-Pass oder den vorläufigen Reisepass bei demjenigen Einwohnermeldeamt beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Der E-Pass und auch der vorläufige Reisepass müssen persönlich beantragt werden.
Seit dem 01.11.2007 werden bei der Beantragung eines E-Passes durch Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, zusätzlich Fingerabdrücke der beantragenden Person abgenommen, welche im integrierten Chip des E-Passes gespeichert werden.
Die Herstellungsdauer beträgt ca. 3-4 Wochen. In Eilfällen ist es möglich den E-Pass, gegen eine erhöhte Gebühr, innerhalb von 2 Werktagen zu erhalten (Express E-Pass). Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie in der Regel sofort.
Der E-Pass ist 10 Jahre gültig, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind, und 6 Jahre gültig, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, gegen eine erhöhte Gebühr, einen 48-Seiten E-Pass (normalerweise 26 Seiten) zu beantragen.
Wichtige Hinweise
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab dem 1. November 2007 nicht mehr zulässig. Eine vor dem 1. November 2007 vorgenommene Eintragung eines Kindes bleibt bis zum Ende der Geltungsdauer des Dokumentes gültig. Sofern ein Kind bereits vor dem 1. November 2007 in den elterlichen Reisepass eingetragen wurde, kann eine Aktualisierung des Kindereintrags durch Einbringung eines neuen Lichtbildes auch nach dem 1. November 2007 erfolgen.
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere
Haben Sie Ihren Pass verloren oder wurde er gestohlen, so sind Sie verpflichtet, dies umgehend dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.
Gebühren
E-Pass vor dem 24. Geburtstag --> 37,50 €
ab dem 24. Geburtstag --> 59,00 €
Zuschlag für einen Express E-Pass --> 32,00 €
Zuschlag für einen 48-Seiten E-Pass --> 22,00 €
vorläufiger Reisepass --> 26,00 € muss bei Empfang des neuen Dokumentes vorgelegt und entwertet werden
Beim Abholen des Reisepasses können Sie sich mit einer Vollmacht vertreten lassen.
Ihr
alter Reisepass oder Ihr vorläufiger Reisepass
siehe auch:
Ausweis,Pass
Kinderreisepass
Personalausweis
Express-Reisepass
Verlust von Ausweispapieren
- Personalausweis, alter Reisepass oder alter vorläufiger Reisepass, sofern kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann ist die Vorlage einer Geburtsurkunde, oder Heiratsurkunde erforderlich
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild, welches der neuen
Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht - Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr müssen die sorgeberechtigten Eltern den Antrag unterschreiben, oder die unterschriebene Einverständniserklärung und ihre eigenen Ausweisdokumente mitgeben. Bei alleinerziehenden Eltern muss der Sorgerechtnachweis vom Jugendamt und bei geschiedenen Eltern der Sorgerechtbeschluss vorgelegt werden
Welche Gebühren fallen an?
22,00 € bis 59,00 €