Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    / Erfassung Mietbescheinigung - Unterbringung von Asylbewerbern/Geflüchteten

    Leistungsbeschreibung

    Geflohene oder vertriebene hilfebedürftige Personen (Geflüchtete) können bei den Kommunalverwaltungen - so auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. In diesem Zusammenhang sind wir darauf angewiesen, dass Geflüchtete oftmals kurzfristig und unbürokratisch in privaten (Miet-) Wohnungen untergebracht werden können. 

    Damit die Inanspruchnahme des Mietwohnraums angemessen entschädigt werden kann, sind grundsätzlich entsprechende Mietverträge abzuschließen. Um die Gewährung der Leistung für "Unterkunft und Heizung" zu beschleunigen, können vorab sogenannte Mietbescheinigungen ausgestellt werden.
    Mit dem hinterlegten digitalen Prozess "Erfassung Mietbescheinigungen" können SIe die entsprechenden Angaben zu Ihrem Mietobjekt direkt an das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem übermitteln; hierbei bitten wir um möglichst konkrete Angaben zu Ihrem Mietobjekt in den Eingabemasken. Von hier aus werden wir dann die Leistungen für Unerkunft und Heizung prüfen und für eine entsprechende Auszahlung vormerken.

    Anträge / Formulare

    Online-Verfahren

    Zugeordnete Abteilungen

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