Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    / Unterbringung von Asylbewerbern - Unverbindliches Wohnungsangebot

    Leistungsbeschreibung

    Die Bundesrepublik Deutschland, das Bundesland Rheinland-Pfalz und schließlich auch die Verbandsgemeinde Cochem ist Ziel von asylbegehrenden Personen, die aus verschiedenen Gründen aus ihrer Heimat flüchten (müssen).

    Die zuständigen Behörden haben entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) u.a. die geeignete Unterbringung der gefohenen Personen sicherzustellen.

    Zwecks Unterbringung der geflohenen Personen wird daher immer wieder geeigneter Wohnraum in der Verbandsgemeinde benötigt.
    Wenn Sie entsprechenden Wohnraum zur Verfüugng stellen möchten, können Sie gerne formlos mit dem Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem Kontakt aufnehmen (gerne auch über das hinterlegte online-Formular). Die unverbindlichen Wohnungsangebote werden zunächste bei der Verbandsgemeindeverwaltung hinterlegt. Im konkreten Bedarfsfalle kommen die Mitarbeiter/innen der Verwaltung auf Sie zu, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

    Anträge / Formulare

    Zugeordnete Abteilungen

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