Rentenantragstellung

Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

  • Personalausweis, Geburtsurkunde
  • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
    Aufrechnungsbescheinigungen)
  • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
  • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
  • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
  • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
  • Steuer-Identifikationsnummer

HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

/ Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Parkausweis für gemeinnützige Einrichtung und sozialen Dienst beantragen

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge einer gemeinnützigen Einrichtung oder eines sozialen Dienstes können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.

Diese berechtigt Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken

  • im eingeschränkten Halteverbot,
  • in Bewohnerparkzonen oder
  • in Parkraumbewirtschaftungszonen, also Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten.

Die Ausnahmegenehmigung ist in der Regel zeitlich begrenzt gültig und gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der gemeinnützigen Einrichtung beziehungsweise des sozialen Dienstes.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Beispielsweise dürfen Sie beim Parken weder andere Personen gefährden noch behindern.

Teaser

Wenn Sie für eine gemeinnützige Einrichtung oder einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, in deren Amtsbereich von den Parkerleichterungen Gebrauch gemacht werden soll.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. In Rheinland-Pfalz bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, den Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden/Städte, den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten.

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

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