B e k a n n t m a c h u n g
über die Änderung der Bebauungspläne Ober-Cond,
Schutzmarken, Ortslage Sehl, Sehl-Ost, Panoramabogen der B259, Vor Forst und
Oberstadt in Bezug auf die Zulässigkeit von Ferienwohnungen
Der Stadtrat
hat in seiner Sitzung am 20.08.2026 beschlossen, die Festsetzungen über die
Zulässigkeit von Ferienwohnungen in den o. g. Bebauungsplangebieten zu
konkretisieren. Die Änderungen betreffen die Zulässigkeit von Ferienwohnungen in
Eigentumswohnanlagen/Mehrfamilienhäusern.
Die
bestehenden Festsetzungen, dass Ferienwohnungen in reinen und allgemeinen
Wohngebieten nur dann zulässig sind, wenn die Wohnnutzung im Gebäude überwiegt
und die Ferienwohnnutzung untergeordnet ist, sollen um den Zusatz „Soweit ein
Gebäude in Wohneigentum aufgeteilt ist oder wird, gilt das Verhältnis 65/35 für
jede Wohnungseigentumseinheit“ ergänzt werden.
Ziel der
Bebauungsplanänderungen ist die weitere Sicherung des Wohngebietscharakters und
eine Klarstellung zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen in den v.g. Baugebieten
in Bezug auf Eigentumswohnanlagen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind,
wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Anpassungen betreffen folgende Straßenzüge
der Bebauungspläne:
Bebauungsplan Ober-Cond:
Bergstraße, Klottener Straße, Kapellenstraße,
Avallonstraße, Stablostraße, Malmedystraße, Karolingerweg, Keltenweg, Römerweg,
Frankenweg, Im Guguck, Brauselaystraße, Straßen Am Wald, Am Fetscherbach, Am
Rosenbrunnen.
Bebauungsplan Schutzmarken:
In den Schutzmarken
Bebauungsplan Ortslage Sehl (Neufassung):
Ellerer Straße (tlw.), Alte Straße, Im Brühl
(tlw.), St. Antoniusstraße, Josef-von-Lauff-Straße, Werther Weg.
Bebauungsplan Sehl-Ost (Neufassung):
Ellerer Straße (tlw.), Brausestraße, Sehler
Anlagen (tlw.), Klostergartenstraße, Am Reilsbach, Oberstraße, Schulstraße, Wäldchesweg,
Im Winkel, Mozartstraße, Beethovenstraße, Brahmsstraße, Schubertstraße.
Bebauungsplan Panoramabogen der B259:
Am Osterborn, In der Eich.
Bebauungsplan Vor Forst
Maria Hell, Vor Forst
Bebauungsplan Oberstadt
Kelberger Straße, Jahnstraße, In der Hohl, Hinter
Kempeln
Die Entwürfe
der vereinfachten Änderungen der Bebauungspläne „Ober-Cond, Schutzmarken, Ortslage Sehl (Neufassung), Sehl-Ost
(Neufassung), Panoramabogen der B259, Vor Forst und Oberstadt“ liegen gemäß
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in einer angemessenen Frist vom 07.09.2026 bis zum 05.10.2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich aus. Betroffenen Bürgern werden
die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Während der Frist wird jedem
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zusätzlich können die Unterlagen bei der Verbandsgemeinde Cochem, Ravenéstraße 61, Zimmer 3.23 eingesehen werden. Um vorherige
telefonische Terminvereinbarung unter 02671-608278, Herr , wird
gebeten.
Eine
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Es wird darauf
hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt
bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von
Bedeutung sind.
Auskunft erteilt .