Cochem, Anpassung Bebauungspläne bezüglich Ferienwohnungen

B e k a n n t m a c h u n g

über die Änderung der Bebauungspläne Ober-Cond, Schutzmarken, Ortslage Sehl, Sehl-Ost, Panoramabogen der B259, Vor Forst und Oberstadt in Bezug auf die Zulässigkeit von Ferienwohnungen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.08.2026 beschlossen, die Festsetzungen über die Zulässigkeit von Ferienwohnungen in den o. g. Bebauungsplangebieten zu konkretisieren. Die Änderungen betreffen die Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Eigentumswohnanlagen/Mehrfamilienhäusern.

Die bestehenden Festsetzungen, dass Ferienwohnungen in reinen und allgemeinen Wohngebieten nur dann zulässig sind, wenn die Wohnnutzung im Gebäude überwiegt und die Ferienwohnnutzung untergeordnet ist, sollen um den Zusatz „Soweit ein Gebäude in Wohneigentum aufgeteilt ist oder wird, gilt das Verhältnis 65/35 für jede Wohnungseigentumseinheit“ ergänzt werden.

Ziel der Bebauungsplanänderungen ist die weitere Sicherung des Wohngebietscharakters und eine Klarstellung zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen in den v.g. Baugebieten in Bezug auf Eigentumswohnanlagen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Anpassungen betreffen folgende Straßenzüge der Bebauungspläne:

Bebauungsplan Ober-Cond:

Bergstraße, Klottener Straße, Kapellenstraße, Avallonstraße, Stablostraße, Malmedystraße, Karolingerweg, Keltenweg, Römerweg, Frankenweg, Im Guguck, Brauselaystraße, Straßen Am Wald, Am Fetscherbach, Am Rosenbrunnen.

Bebauungsplan Schutzmarken:

In den Schutzmarken

Bebauungsplan Ortslage Sehl (Neufassung):

Ellerer Straße (tlw.), Alte Straße, Im Brühl (tlw.), St. Antoniusstraße, Josef-von-Lauff-Straße, Werther Weg.

Bebauungsplan Sehl-Ost (Neufassung):

Ellerer Straße (tlw.), Brausestraße, Sehler Anlagen (tlw.), Klostergartenstraße, Am Reilsbach, Oberstraße, Schulstraße, Wäldchesweg, Im Winkel, Mozartstraße, Beethovenstraße, Brahmsstraße, Schubertstraße.

Bebauungsplan Panoramabogen der B259:

Am Osterborn, In der Eich.

Bebauungsplan Vor Forst

Maria Hell, Vor Forst 

Bebauungsplan Oberstadt

Kelberger Straße, Jahnstraße, In der Hohl, Hinter Kempeln

Die Entwürfe der vereinfachten Änderungen der Bebauungspläne „Ober-Cond, Schutzmarken, Ortslage Sehl (Neufassung), Sehl-Ost (Neufassung), Panoramabogen der B259, Vor Forst und Oberstadt“ liegen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in einer angemessenen Frist vom 07.09.2026 bis zum 05.10.2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich aus.  Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Pla­nung dargelegt. Während der Frist wird jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.  Zusätzlich können die Unterlagen bei der Verbandsgemeinde Cochem, Ravenéstraße 61, Zimmer 3.23 eingesehen werden. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 02671-608278, Herr  wird gebeten.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung sind.

Auskunft erteilt .

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