Der Gemeinderat von Ediger-Eller hat in seiner Sitzung
18.03.2025 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3
Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der „Moselweinstraße“ (In der Niedermark) beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB öffentlich
bekannt gemacht. Aufgrund eines konkreten Bauvorhabens ist die Festsetzung
einer Fläche für rd. 65 Stellplätze vorgesehen. Die Aufstellung der
Ergänzungssatzung wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt,
da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur
Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder
begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1
Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer
Umweltprüfung wird daher abgesehen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten
Lageplan.
Die Ergänzungssatzung
„Moselweinstraße“ (In der Niedermark) liegt
gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. §§
3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.09.2026 bis zum 23.10.2026,
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann über das Internet
sowie nach vorheriger
telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228, bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, erfolgen. Während
der Auslegung können Anregungen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern
die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren
Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung sind.
Auskunft erteilt mit Frau , 02671/608228,