Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanentwurfes „4.
Änderung Erweiterung des westlich der B 259 gelegenen Ortsteils“ der Ortsgemeinde
Faid liegt aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.05.2026 mit der
dazugehörigen Begründung und der Artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse, dem
Eingriffs-/Ausgleichskonzept sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen
Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) von Montag, 14.09.2026, bis einschließlich Freitag,
16.10.2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Cochem, zu jedermanns Einsicht offen.
Die Unterlagen können neben der Veröffentlichung hier auch in
der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, nach vorheriger
telefonischer Terminvereinbarung mit Frau , 02671/608228, Zimmer 3.23, eingesehen werden.
Ziel
der Planung ist die Erweiterung der Bauflächen zur Umsetzung eines konkreten
Bauvorhabens. Das Plangebiet ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Während
der Auslegung können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können,
sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung
sind.
Auskunft erteilt Frau , 02671/608228