Faid 4. Änderung Erweiterung des westl gelegenen Ortsteils

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanentwurfes „4. Änderung Erweiterung des westlich der B 259 gelegenen Ortsteils“ der Ortsgemeinde Faid liegt aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.05.2026 mit der dazugehörigen Begründung und der Artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse, dem Eingriffs-/Ausgleichskonzept sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) von Montag, 14.09.2026, bis einschließlich Freitag, 16.10.2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, zu jedermanns Einsicht offen.

Die Unterlagen können neben der Veröffentlichung hier auch in der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit Frau ,  02671/608228, Zimmer 3.23, eingesehen werden.

 Ziel der Planung ist die Erweiterung der Bauflächen zur Umsetzung eines konkreten Bauvorhabens. Das Plangebiet ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 Während der Auslegung können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.

 Auskunft erteilt Frau ,  02671/608228

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