Heiraten

    Die Verbandsgemeinde Cochem mit der Kreisstadt Cochem sowie 22 weiteren Ortsgemeinden mit rund 20.000 Einwohnern zählt zu den landschaftlich interessantesten und reizvollsten Regionen an der Mosel und darüber hinaus

    Die Mosel-, Eifel- und Hunsrückgemeinden liegen um die zur Verbandsgemeinde gehörende Kreisstadt Cochem, in der die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem ihren Sitz hat.

    Brautpaare finden hier vor allem besondere kulturhistorische Kulissen für den schönsten Tag ihres Lebens. Das Standesamt Cochem bietet den Hochzeitspaaren die Möglichkeit, zwischen folgenden Trauorten zu wählen:


    / Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht

    Leistungsbeschreibung

    Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt
    • Personalausweis oder Reisepass
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz).
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)

    Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:

    Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Geld besteht, darf nur erteilt werden, wenn das Spiel in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden soll. In einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen dürfen höchstens drei andere Spiele veranstaltet werden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Erteilung der Erlaubnis ist nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    Rechtsgrundlage

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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