Die Mosel-, Eifel- und Hunsrückgemeinden liegen um die zur
Verbandsgemeinde gehörende Kreisstadt Cochem, in der die
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem ihren Sitz hat.
Brautpaare finden hier vor allem besondere kulturhistorische Kulissen für den schönsten Tag ihres Lebens. Das Standesamt Cochem bietet den Hochzeitspaaren die Möglichkeit, zwischen folgenden Trauorten zu wählen:
⇑ / Abfall und Umweltschutz / Abfall, Schadstoffe und Emissionen / Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
Leistungsbeschreibung
Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung von Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung)
In der Gastronomie in Rheinland-Pfalz besteht seit dem 15.02.2008 Rauchverbot
Ausnahmen:
- in abgetrennten Nebenräumen, wenn die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Nebenräumen mit Raucherlaubnis nicht größer sind als in den übrigen rauchfreien Gasträumen
- in Ein-Raum-Gaststätten unter 75 m², wenn in der Gaststätte keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung verabreicht werden
- in Festzelten bei einer Standzeit bis zu 21 Tagen
Voraussetzungen
Zur Gastronomie gehören auch:
• Straußwirtschaften
• Kantine
• Vereinslokale
• Festzelte
• Diskotheken
• gastronomische Bereichen in Hotels
Rauchfreie Einrichtungen sind:
• Theater
• Kinos
• Museen
• Heime der Altenhilfe
• Pflegeheime
• Krankenhäuser, Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen
• Schulen
• Sportstätten
• Universitäten und Fachhochschulen
• Einrichtungen der Erwachsenenbildung
• Einrichtungen der Jugendhilfe