Heiraten

    Die Verbandsgemeinde Cochem mit der Kreisstadt Cochem sowie 22 weiteren Ortsgemeinden mit rund 20.000 Einwohnern zählt zu den landschaftlich interessantesten und reizvollsten Regionen an der Mosel und darüber hinaus

    Die Mosel-, Eifel- und Hunsrückgemeinden liegen um die zur Verbandsgemeinde gehörende Kreisstadt Cochem, in der die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem ihren Sitz hat.

    Brautpaare finden hier vor allem besondere kulturhistorische Kulissen für den schönsten Tag ihres Lebens. Das Standesamt Cochem bietet den Hochzeitspaaren die Möglichkeit, zwischen folgenden Trauorten zu wählen:


    / Ordnungswidrigkeiten

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten, für die die Kommunen in Rheinland-Pfalz zuständig sind wie folgt:

    • Allgemeine Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Verstöße nach dem Gaststättengesetz, der Landesbauordnung, dem Immissionsschutzgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Meldegesetz, dem Personalausweisgesetz, dem Landeshundegesetz, den Ortssatzungen u.s.w.
    • Ruhender Verkehr (Halte- und Parkverstöße), Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung
    • Fließender Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen)

    Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

    Umfangreiche Informationen zum Themenkomplex "Ordnungswidrigkeiten" erhalten sie --> hier

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Cochem

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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