⇑ / Amtliche Meldebestätigung
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Rechtsgrundlage
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Abmeldungen/Ummeldungen/Anmeldungen (Umzug)
- Ausweise und Dokumente (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Bauen und Wohnen (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Neu in der Stadt/Gemeinde (Wohnen und Verbrauchen)
- Umzug
- Urkunden und Bescheinigungen (Ausweise und Dokumente)
- Wohnen und Umzug (Bauen und Wohnen)
- Wohnen und Verbrauchen