Hintergründe & Wettbewerbe

    Sie möchten aktuelle Entwicklungen im Blick behalten oder nachschlagen? Sie interessieren sich für Hintergründe, Studien und Konzepte? Sie überlegen an ausgeschriebenen Wettbewerben teilzunehmen?

    Die Wirtschaftsförderung Ihrer Verbandsgemeinde unterstützt Sie gerne bei der Teilnahme an Wettbewerben, die Ihnen als Unternehmer viele Vorteile bieten: Neben den Preisgeldern als wertvolle Investition in Ihre Zukunft steigert das kostenlose Marketing Ihren Bekanntheitsgrad in unserer Region und darüber hinaus. Mit Ihrem persönlichen unternehmerischen Erfolg leisten Sie so einen wertvollen Beitrag für unsere gesamte Region.

    Hier nehmen wir auch gerne Themenbereiche auf, die Sie als Unternehmer interessieren und Ihnen am Herzen liegen. Diese Rubrik lebt von Ihrem Input. Teilen Sie uns mit, was Sie bewegt und was Ihnen für unsere Region wichtig ist.

    / Verkehrsüberwachung

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen.



    Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Für die Führer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung und Bussen, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften, die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes, der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung, das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz

    Die  Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr; Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.



    Weiterführende Informationen finden Sie hier.

     

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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