Hintergründe & Wettbewerbe

    Sie möchten aktuelle Entwicklungen im Blick behalten oder nachschlagen? Sie interessieren sich für Hintergründe, Studien und Konzepte? Sie überlegen an ausgeschriebenen Wettbewerben teilzunehmen?

    Die Wirtschaftsförderung Ihrer Verbandsgemeinde unterstützt Sie gerne bei der Teilnahme an Wettbewerben, die Ihnen als Unternehmer viele Vorteile bieten: Neben den Preisgeldern als wertvolle Investition in Ihre Zukunft steigert das kostenlose Marketing Ihren Bekanntheitsgrad in unserer Region und darüber hinaus. Mit Ihrem persönlichen unternehmerischen Erfolg leisten Sie so einen wertvollen Beitrag für unsere gesamte Region.

    Hier nehmen wir auch gerne Themenbereiche auf, die Sie als Unternehmer interessieren und Ihnen am Herzen liegen. Diese Rubrik lebt von Ihrem Input. Teilen Sie uns mit, was Sie bewegt und was Ihnen für unsere Region wichtig ist.

    / Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Leistungsbeschreibung

    Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

    Als Ehegatten können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten. Bei der Geburt des ersten Kindes müssen Sie dann festlegen, ob das Kind Ihren Namen oder den Ihres Ehegatten als Geburtsnamen erhalten soll. Diese Erklärung gilt dann auch für die weiteren Kinder.

    Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Eheschließung oder später – hierfür gibt es keine Frist – den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Ehegatten zum Ehenamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

    Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis
    • ggf. Eheurkunde

    Welche Gebühren fallen an?

    Für die Namensfestlegung während der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Bemerkungen

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Zugeordnete Abteilungen

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