Hintergründe & Wettbewerbe

    Sie möchten aktuelle Entwicklungen im Blick behalten oder nachschlagen? Sie interessieren sich für Hintergründe, Studien und Konzepte? Sie überlegen an ausgeschriebenen Wettbewerben teilzunehmen?

    Die Wirtschaftsförderung Ihrer Verbandsgemeinde unterstützt Sie gerne bei der Teilnahme an Wettbewerben, die Ihnen als Unternehmer viele Vorteile bieten: Neben den Preisgeldern als wertvolle Investition in Ihre Zukunft steigert das kostenlose Marketing Ihren Bekanntheitsgrad in unserer Region und darüber hinaus. Mit Ihrem persönlichen unternehmerischen Erfolg leisten Sie so einen wertvollen Beitrag für unsere gesamte Region.

    Hier nehmen wir auch gerne Themenbereiche auf, die Sie als Unternehmer interessieren und Ihnen am Herzen liegen. Diese Rubrik lebt von Ihrem Input. Teilen Sie uns mit, was Sie bewegt und was Ihnen für unsere Region wichtig ist.

    / Bauen und Immobilien / Kauf, Miete und Pacht / Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

    Leistungsbeschreibung

    Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

    In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Welche Gebühren fallen an?

    Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.

    Rechtsgrundlage

    Zuständige Mitarbeiter

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