Unternehmerportraits

    Sie befinden sich in der unternehmerischen Startphase, haben einen Betrieb übernommen oder sind schon alteingesessener Unternehmer der Region mit neuen Ideen? Sie möchten Ihre Produkte und Dienstleistungen oder Ihre Traditionen und Werte regional in den Fokus rücken und präsentieren, was Sie für unsere Region bewegen? Oder möchten Sie Ihr Profil als Ausbildungsbetrieb vorstellen und Eltern und Schülern aufzeigen, worin Ihre Stärken als Ausbilder und Arbeitgeber liegen? Dann werden Sie unser „Unternehmer der Region“ mit einem individuellen Unternehmerportrait. Vereinbaren Sie einen Termin und stellen Sie Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben persönlich vor oder nutzen Sie einfach unser zeit- und ortsunabhängiges online Teilnahmeformular „Unternehmer im Blick“ oder „Ausbilder im Blick“ – je nach dem worauf Sie Ihren persönlichen Schwerpunkt legen. Aus Ihren Antworten zu wenigen Kernfragen erstellt die Wirtschaftsförderung einen kurzen Text mit Foto und persönlichem Zitat, der anschließend im Stadt- und Landboten sowie der Homepage veröffentlicht wird. Wir freuen uns auf Sie!

    Ihre Wirtschaftsförderin

    / Umbettung

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Ist die Umbettung einer verstorbenen Person innerhalb eines Friedhofes oder auf einen anderen Friedhof beabsichtigt, muss zunächst die Bereitstellung der neuen Grabstätte mit dem Nutzungsrecht bei der für das neue Grab zuständigen Friedhofsverwaltung beantragt werden.



    Der Antrag kann je nach Verwaltung formlos oder über ein bereitgestelltes Formular gestellt werden, sollte jedoch folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellers
    • Name, Geburtsdatum und Sterbedatum des umzubettenden Toten
    • Friedhof und Benennung der Grabstelle der Ausgrabung
    • Begründung für vorgesehene Umbettung



    Soll die Umbettung innerhalb des gleichen Friedhofes erfolgen:


    Die Umbettungserlaubnis und Bestattungsgenehmigung werden ausgestellt, sobald eine Sterbeurkunde und die Bestätigung über die Bereitstellung der neuen Grabstätte mit Klärung des Nutzungsrecht der Friedhofsverwaltung vorliegt.


    Soll die Umbettung auf einen auswärtigen Friedhof erfolgen:


    Die Umbettungserlaubnis wird erteilt vom Standesamt, sobald eine Sterbeurkunde und ein Grabnachweis (die Bestätigung über die Bereitstellung der neuen Grabstätte) von der Ordnungsbehörde des neuen Friedhofs vorliegt.


    Soll die Umbettung von einem auswärtigen Friedhof erfolgen:


    Der Grabnachweis wird von der Friedhofsverwaltung ausgestellt, sobald die Bestätigung über die Bereitstellung der neuen Grabstätte und Klärung des Nutzungsrechts durch die Friedhofsverwaltung vorliegt.


    Anschließend wird die Umbettungserlaubnis von der für die bisherige Grabstätte zuständige Ordnungsbehörde erteilt.


    Danach wird vom Standesamt eine Bestattungsgenehmigung erteilt (hierfür Sterbeurkunde erforderlich).

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Zuständige Mitarbeiter


     

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