Unternehmerportraits

    Sie befinden sich in der unternehmerischen Startphase, haben einen Betrieb übernommen oder sind schon alteingesessener Unternehmer der Region mit neuen Ideen? Sie möchten Ihre Produkte und Dienstleistungen oder Ihre Traditionen und Werte regional in den Fokus rücken und präsentieren, was Sie für unsere Region bewegen? Oder möchten Sie Ihr Profil als Ausbildungsbetrieb vorstellen und Eltern und Schülern aufzeigen, worin Ihre Stärken als Ausbilder und Arbeitgeber liegen? Dann werden Sie unser „Unternehmer der Region“ mit einem individuellen Unternehmerportrait. Vereinbaren Sie einen Termin und stellen Sie Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben persönlich vor oder nutzen Sie einfach unser zeit- und ortsunabhängiges online Teilnahmeformular „Unternehmer im Blick“ oder „Ausbilder im Blick“ – je nach dem worauf Sie Ihren persönlichen Schwerpunkt legen. Aus Ihren Antworten zu wenigen Kernfragen erstellt die Wirtschaftsförderung einen kurzen Text mit Foto und persönlichem Zitat, der anschließend im Stadt- und Landboten sowie der Homepage veröffentlicht wird. Wir freuen uns auf Sie!

    Ihre Wirtschaftsförderin

    / Spielautomaten, Spielgeräte

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die Aufstellung von Geldspielgeräten und -automaten mit Gewinnmöglichkeit bedarf der Erlaubnis (§ 33c Abs.1 GewO) .


    Es ist sicherzustellen, dass keine Kinder oder Jugendliche in unberechtigter Weise Gewinnspiele (mit Gewinnmöglichkeit) durchführen. Hierzu muss der Automat durch den Gastwirt oder eine von ihm beauftragte Person von der Schanktheke aus eingesehen werden können. (Aufstellplatzbestätigung bzw. Geeignetheitsbestätigung)


    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine Untersagungsgründe nach der GewO vorliegen)
    • Aufstellplatzbestätigung: Aufstellort muß ständig vom Gaststättenpersonal gut einsehbar sein

    Die Aufstellung nur in Gaststätten und Spielhallen möglich.

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
    Anträge / Formulare
    • Antrag mit Angaben zum Antragsteller (einschl. Personalien) und ggf. zum Aufstellort
    • Automatenaufstellererlaubnis (§33c Abs. 1 GewO)
    • weitere Antragsunterlagen
      • Führungszeugnis
      • Gewerbezentralregisterauszug
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
      • Aufstellplatzbestätigung (§33c Abs. 3 GewO)

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Gewerbeordnung

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen


     

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