Sie befinden sich in der unternehmerischen Startphase, haben einen Betrieb übernommen oder sind schon alteingesessener Unternehmer der Region mit neuen Ideen? Sie möchten Ihre Produkte und Dienstleistungen oder Ihre Traditionen und Werte regional in den Fokus rücken und präsentieren, was Sie für unsere Region bewegen? Oder möchten Sie Ihr Profil als Ausbildungsbetrieb vorstellen und Eltern und Schülern aufzeigen, worin Ihre Stärken als Ausbilder und Arbeitgeber liegen? Dann werden Sie unser „Unternehmer der Region“ mit einem individuellen Unternehmerportrait. Vereinbaren Sie einen Termin und stellen Sie Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben persönlich vor oder nutzen Sie einfach unser zeit- und ortsunabhängiges online Teilnahmeformular „Unternehmer im Blick“ oder „Ausbilder im Blick“ – je nach dem worauf Sie Ihren persönlichen Schwerpunkt legen. Aus Ihren Antworten zu wenigen Kernfragen erstellt die Wirtschaftsförderung einen kurzen Text mit Foto und persönlichem Zitat, der anschließend im Stadt- und Landboten sowie der Homepage veröffentlicht wird. Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Wirtschaftsförderin
⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Welche Gebühren fallen an?
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde