Sie befinden sich in der unternehmerischen Startphase,
haben einen Betrieb übernommen oder sind schon alteingesessener Unternehmer der
Region mit neuen Ideen? Sie möchten Ihre Produkte und Dienstleistungen oder Ihre Traditionen
und Werte regional in den Fokus rücken und präsentieren, was Sie für unsere Region bewegen? Oder möchten Sie Ihr Profil als Ausbildungsbetrieb vorstellen und Eltern und Schülern aufzeigen, worin Ihre Stärken
als Ausbilder und Arbeitgeber liegen? Dann werden Sie unser „Unternehmer der
Region“ mit einem individuellen Unternehmerportrait. Vereinbaren Sie einen
Termin und stellen Sie Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben persönlich vor oder
nutzen Sie einfach unser zeit- und ortsunabhängiges online Teilnahmeformular „Unternehmer
im Blick“ oder „Ausbilder im Blick“ – je nach dem worauf Sie Ihren persönlichen
Schwerpunkt legen. Aus Ihren Antworten zu wenigen Kernfragen erstellt die
Wirtschaftsförderung einen kurzen Text mit Foto und persönlichem Zitat, der
anschließend im Stadt- und Landboten sowie der Homepage veröffentlicht wird.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre
Wirtschaftsförderin
Leistungsbeschreibung
Die Landschaftsplanung ist die zusammenfassende Fachplanung des Naturschutzes. Sie behandelt den Schutz der Biodiversität (Biotop- und Artenschutz) und den Schutz der Landschaft.
Sie ist unverzichtbarer Bestandteil des Landesentwicklungsprogramms, der regionalen Raumordnungspläne und der Flächennutzungspläne. Damit Planungen, Projekte oder andere Investitionen beschleunigt werden, wird sie bereits im Vorfeld dieser Planungen aufgestellt und ihre Daten und Zielaussagen permanent aktuell gehalten.
Dadurch kann in den Raumordnungsplänen und Bauleitplänen rechtzeitig eine sachgerechte Abwägung der Belange von Biotop- und Artenschutz bzw. des Landschaftsbildes mit anderen Raumansprüchen erfolgen sowie Planungs- und Rechtsicherheit erzielt werden.
Die zuständigen Naturschutzbehörden qualifizieren die Anforderungen des Biotop- und Artenschutzes und des Landschaftsbildes dafür nach ihrer Bedeutung und empfehlen der Regionalplanung ggf. diese als Vorbehaltsgebiete oder als Vorranggebiete zu qualifizieren.
Die landesbedeutsamen Ziele werden im Landschaftsprogramm dargestellt, die regionalbedeutsamen in der Landschaftsrahmenplanung und die lokal bedeutsamen in den Landschaftsplänen zu den Flächennutzungsplänen. Rechtsverbindlich wird die Landschaftsplanung erst durch die Integration in die Gesamtplanung.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung und zum Naturschutz finden Sie auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können. Weitere Infos finden Sie auch unter:
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