Unternehmerportraits

    Sie befinden sich in der unternehmerischen Startphase, haben einen Betrieb übernommen oder sind schon alteingesessener Unternehmer der Region mit neuen Ideen? Sie möchten Ihre Produkte und Dienstleistungen oder Ihre Traditionen und Werte regional in den Fokus rücken und präsentieren, was Sie für unsere Region bewegen? Oder möchten Sie Ihr Profil als Ausbildungsbetrieb vorstellen und Eltern und Schülern aufzeigen, worin Ihre Stärken als Ausbilder und Arbeitgeber liegen? Dann werden Sie unser „Unternehmer der Region“ mit einem individuellen Unternehmerportrait. Vereinbaren Sie einen Termin und stellen Sie Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben persönlich vor oder nutzen Sie einfach unser zeit- und ortsunabhängiges online Teilnahmeformular „Unternehmer im Blick“ oder „Ausbilder im Blick“ – je nach dem worauf Sie Ihren persönlichen Schwerpunkt legen. Aus Ihren Antworten zu wenigen Kernfragen erstellt die Wirtschaftsförderung einen kurzen Text mit Foto und persönlichem Zitat, der anschließend im Stadt- und Landboten sowie der Homepage veröffentlicht wird. Wir freuen uns auf Sie!

    Ihre Wirtschaftsförderin

    / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Gaststättenbetrieb Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben wollen, obwohl die beantragte Gaststättenerlaubnis noch nicht zugeteilt ist (Bearbeitungszeit!), benötigen Sie eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon beantragt ist oder gleichzeitig beantragt wird. Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter/ die Stellvertreterin betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Als zukünftige/r Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis:

    • formloser schriftlicher Antrag

    Als zukünftige/r Stellvertreter/in:

    • Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamts
    • ein Führungszeugnis
    • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß dem Gaststättengesetz oder ein entsprechender Berufsabschluss  

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Erteilung einer vorläufigen Stellvertretererlaubnis ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Diese Erlaubnis wird für längstens 3 Monate erteilt und kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Der Antrag auf eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis ist vom Antragsteller der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen


     

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