Unternehmerportraits

    Sie befinden sich in der unternehmerischen Startphase, haben einen Betrieb übernommen oder sind schon alteingesessener Unternehmer der Region mit neuen Ideen? Sie möchten Ihre Produkte und Dienstleistungen oder Ihre Traditionen und Werte regional in den Fokus rücken und präsentieren, was Sie für unsere Region bewegen? Oder möchten Sie Ihr Profil als Ausbildungsbetrieb vorstellen und Eltern und Schülern aufzeigen, worin Ihre Stärken als Ausbilder und Arbeitgeber liegen? Dann werden Sie unser „Unternehmer der Region“ mit einem individuellen Unternehmerportrait. Vereinbaren Sie einen Termin und stellen Sie Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben persönlich vor oder nutzen Sie einfach unser zeit- und ortsunabhängiges online Teilnahmeformular „Unternehmer im Blick“ oder „Ausbilder im Blick“ – je nach dem worauf Sie Ihren persönlichen Schwerpunkt legen. Aus Ihren Antworten zu wenigen Kernfragen erstellt die Wirtschaftsförderung einen kurzen Text mit Foto und persönlichem Zitat, der anschließend im Stadt- und Landboten sowie der Homepage veröffentlicht wird. Wir freuen uns auf Sie!

    Ihre Wirtschaftsförderin

    / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
    Das Gewerbezentralregister enthält:
    • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
    • Bußgeldentscheidungen mit einer Geldbuße von mehr als 200 € bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
    • Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende

    Verfahrensablauf

    Antragstellung mit Wohnsitz in der BRD

    • persönlich durch Antragsteller bei der zuständigen Gewerbebehörde
    • schriftlich durch Antragsteller mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift bei der zuständigen Gewerbebehörde
    • online unter Online-Portal unmittelbar bei der Registerbehörde möglich

    Voraussetzung

    • elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher und Verarbeitungsmedium
    • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können

    Antragstellung mit Wohnsitz außerhalb der  BRD

    • schriftlich durch Antragsteller bei der Registerbehörde
      Die Anschrift für die schriftliche Beantragung lautet:
      Bundesamt für Justiz
      - Gewerbezentralregister -
       53094 Bonn
    • online unter Online-Portal unmittelbar bei der Registerbehörde möglich

                Voraussetzung

    • elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher und Verarbeitungsmedium
    • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können

    Verwendungszweck

    Bei der Beantragung müssen Sie zwingend angeben, für welchen Zweck Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister brauchen.

    • Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, wird Ihnen der GZR-Auszug durch das Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
    • Sofern Sie den GZR-Auszug für eine Behörde im Inland anfordern, teilen Sie die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Die Behörde erhält den Auszug dann direkt vom Bundeszentralregister in Bonn.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei natürlichen Personen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    bei juristischen Personen zusätzlich:
    • Vertretungsbefugnis
    • Handelsregisterauszug
    bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich:
    • Staatsangehörigkeitsnachweis
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde im Inland, für die der Auszug bestimmt ist

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt 13 Euro.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis drei Wochen.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Tipp: Auf den Internetseiten des Bundeszentralregisters in Bonn finden Sie weitere Informationen zum Gewerbezentralregister (zum Beispiel über den Inhalt des Registers, das Löschen von Eintragungen oder die Antragstellung aus dem Ausland).

    Online-Verfahren

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen


     

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