Unternehmerportraits

    Sie befinden sich in der unternehmerischen Startphase, haben einen Betrieb übernommen oder sind schon alteingesessener Unternehmer der Region mit neuen Ideen? Sie möchten Ihre Produkte und Dienstleistungen oder Ihre Traditionen und Werte regional in den Fokus rücken und präsentieren, was Sie für unsere Region bewegen? Oder möchten Sie Ihr Profil als Ausbildungsbetrieb vorstellen und Eltern und Schülern aufzeigen, worin Ihre Stärken als Ausbilder und Arbeitgeber liegen? Dann werden Sie unser „Unternehmer der Region“ mit einem individuellen Unternehmerportrait. Vereinbaren Sie einen Termin und stellen Sie Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben persönlich vor oder nutzen Sie einfach unser zeit- und ortsunabhängiges online Teilnahmeformular „Unternehmer im Blick“ oder „Ausbilder im Blick“ – je nach dem worauf Sie Ihren persönlichen Schwerpunkt legen. Aus Ihren Antworten zu wenigen Kernfragen erstellt die Wirtschaftsförderung einen kurzen Text mit Foto und persönlichem Zitat, der anschließend im Stadt- und Landboten sowie der Homepage veröffentlicht wird. Wir freuen uns auf Sie!

    Ihre Wirtschaftsförderin

    / Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Als Prostitutionsstätte werden z. B. Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bezeichnet. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte muss beantragt werden.

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.
    Eine Prostitutionsstätte muss folgende Anforderungen erfüllen:

    • eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen
    • geeignete Aufenthalts- und Pausenräume
    • individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände

    Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten einer Prostitutionsstätte müssen folgende Anforderungen erfüllen:

    • Sie  dürfen von außen nicht einsehbar sein.
    • Sie  müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen.
    • Die Türen müssen jederzeit von innen geöffnet werden können.
    • Sie  dürfen nicht  als Wohn- oder Schlafraum  genutzt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Prostitutionsstätte ansässig sein soll.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Betriebskonzept
    • weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
    • bei einer natürlichen Person:
      • Name,
      • Geburtsdatum und
      • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
    • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
      • Name der Firma,
      • Anschrift,
      • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
      • Sitz der Firma.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro. 

    Rechtsgrundlage

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen


     

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