Flexible Büro- und Besprechungsräume

    Ihre Chance zur Unternehmensentwicklung

    Unternehmer- oder Gründerzentren sind eine bekannte Möglichkeit zur Deckung des Raumbedarfs von Unternehmern, Selbstständigen und Existenzgründern. Die moderne und flexible Form solcher Zentren heißt Coworking Spaces. Als Unternehmer der Verbandsgemeinde Cochem haben Sie die Chance, völlig flexibel und je nach Bedarf professionelle und voll ausgestattete Büro– und Besprechungsräume anzumieten. Egal ob für einen  Tag, eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Gleich in zwei Orten wurde ein solches Angebot für Unternehmer der Region geschaffen. In Ediger-Eller und Müden können Sie Ihr persönliches Büro direkt beziehen oder Workshops, Teambuilding– und Firmenevents veranstalten, Bewerbungsgespräche durchführen oder Räume für Ihre Service– und Beratungsstelle schaffen. Und das ganz ohne Bindung an einen langfristigen Mietvertrag und einfach zum Ausprobieren.

    Sie sind Existenzgründer und möchten Ihr Start-up außerhalb der eigenen vier Wände in einem bezahlbaren, professionellen Büro beginnen? Sie konzentrieren sich als Einzelunternehmer lieber auf Ihr Kerngeschäft anstatt auf die Suche, Gestaltung und Einrichtung von Büroräumlichkeiten? Sie möchten jederzeit flexibel bleiben? Sie planen besondere Events außerhalb Ihres gewohnten Umfelds? Sie möchten ein neues, kreatives und ruhiges Arbeitsumfeld testen oder Business– und Kundenberatungen an einem neutralen, schönen Ort anbieten?

    Informieren Sie sich über Ihre persönlichen Optionen zur Raumgewinnung und nutzen Sie Ihre Chance zur Unternehmensentwicklung hier in unserer Region.

    / Geburtsnamen wiederannehmen

    Leistungsbeschreibung

    Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Sie können dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen. 
    • Sie können einen während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Standesamt beurkunden oder von einer Notarin oder einem Notar beglaubigen lassen.

    Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Reisepass oder Personalausweis, 
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister führt zusätzlich: 
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft,
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich: 
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder 
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister mit eingetragener Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

    Rechtsgrundlage

    Zugeordnete Abteilungen

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