Flexible Büro- und Besprechungsräume

    Ihre Chance zur Unternehmensentwicklung

    Unternehmer- oder Gründerzentren sind eine bekannte Möglichkeit zur Deckung des Raumbedarfs von Unternehmern, Selbstständigen und Existenzgründern. Die moderne und flexible Form solcher Zentren heißt Coworking Spaces. Als Unternehmer der Verbandsgemeinde Cochem haben Sie die Chance, völlig flexibel und je nach Bedarf professionelle und voll ausgestattete Büro– und Besprechungsräume anzumieten. Egal ob für einen  Tag, eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Gleich in zwei Orten wurde ein solches Angebot für Unternehmer der Region geschaffen. In Ediger-Eller und Müden können Sie Ihr persönliches Büro direkt beziehen oder Workshops, Teambuilding– und Firmenevents veranstalten, Bewerbungsgespräche durchführen oder Räume für Ihre Service– und Beratungsstelle schaffen. Und das ganz ohne Bindung an einen langfristigen Mietvertrag und einfach zum Ausprobieren.

    Sie sind Existenzgründer und möchten Ihr Start-up außerhalb der eigenen vier Wände in einem bezahlbaren, professionellen Büro beginnen? Sie konzentrieren sich als Einzelunternehmer lieber auf Ihr Kerngeschäft anstatt auf die Suche, Gestaltung und Einrichtung von Büroräumlichkeiten? Sie möchten jederzeit flexibel bleiben? Sie planen besondere Events außerhalb Ihres gewohnten Umfelds? Sie möchten ein neues, kreatives und ruhiges Arbeitsumfeld testen oder Business– und Kundenberatungen an einem neutralen, schönen Ort anbieten?

    Informieren Sie sich über Ihre persönlichen Optionen zur Raumgewinnung und nutzen Sie Ihre Chance zur Unternehmensentwicklung hier in unserer Region.

    / Bewohnerparkausweis Erteilung

    Leistungsbeschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Formulare

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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