Flexible Büro- und Besprechungsräume

    Ihre Chance zur Unternehmensentwicklung

    Unternehmer- oder Gründerzentren sind eine bekannte Möglichkeit zur Deckung des Raumbedarfs von Unternehmern, Selbstständigen und Existenzgründern. Die moderne und flexible Form solcher Zentren heißt Coworking Spaces. Als Unternehmer der Verbandsgemeinde Cochem haben Sie die Chance, völlig flexibel und je nach Bedarf professionelle und voll ausgestattete Büro– und Besprechungsräume anzumieten. Egal ob für einen  Tag, eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Gleich in zwei Orten wurde ein solches Angebot für Unternehmer der Region geschaffen. In Ediger-Eller und Müden können Sie Ihr persönliches Büro direkt beziehen oder Workshops, Teambuilding– und Firmenevents veranstalten, Bewerbungsgespräche durchführen oder Räume für Ihre Service– und Beratungsstelle schaffen. Und das ganz ohne Bindung an einen langfristigen Mietvertrag und einfach zum Ausprobieren.

    Sie sind Existenzgründer und möchten Ihr Start-up außerhalb der eigenen vier Wände in einem bezahlbaren, professionellen Büro beginnen? Sie konzentrieren sich als Einzelunternehmer lieber auf Ihr Kerngeschäft anstatt auf die Suche, Gestaltung und Einrichtung von Büroräumlichkeiten? Sie möchten jederzeit flexibel bleiben? Sie planen besondere Events außerhalb Ihres gewohnten Umfelds? Sie möchten ein neues, kreatives und ruhiges Arbeitsumfeld testen oder Business– und Kundenberatungen an einem neutralen, schönen Ort anbieten?

    Informieren Sie sich über Ihre persönlichen Optionen zur Raumgewinnung und nutzen Sie Ihre Chance zur Unternehmensentwicklung hier in unserer Region.

    / Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Als Prostitutionsstätte werden z. B. Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bezeichnet. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte muss beantragt werden.

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.
    Eine Prostitutionsstätte muss folgende Anforderungen erfüllen:

    • eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen
    • geeignete Aufenthalts- und Pausenräume
    • individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände

    Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten einer Prostitutionsstätte müssen folgende Anforderungen erfüllen:

    • Sie  dürfen von außen nicht einsehbar sein.
    • Sie  müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen.
    • Die Türen müssen jederzeit von innen geöffnet werden können.
    • Sie  dürfen nicht  als Wohn- oder Schlafraum  genutzt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Prostitutionsstätte ansässig sein soll.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Betriebskonzept
    • weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
    • bei einer natürlichen Person:
      • Name,
      • Geburtsdatum und
      • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
    • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
      • Name der Firma,
      • Anschrift,
      • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
      • Sitz der Firma.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro. 

    Rechtsgrundlage

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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