Als ansässiger oder neuer Unternehmer der Region möchten Sie
einen Überblick gewinnen, welche Leistungen und Informationen Ihre Verwaltung
Ihnen bietet? Wir legen Wert auf individuelle Wirtschaftsförderung, daher
finden Sie hier einen Ausschnitt des gesamten Leistungsspektrums. Informieren
Sie sich über freie Gewerbeflächen, Existenzgründungsangebote und Förderprogramme.
Bei detaillierten Fragen kontaktieren Sie uns gerne persönlich.
Ihre Wirtschaftsförderin
⇑ / Wohnraumförderung - Allgemein
Leistungsbeschreibung
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 1. September 2006 ("Föderalismusreform") ist die soziale Wohnraumförderung in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen. Soweit das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) des Bundes nicht durch landesrechtliche Regelungen ersetzt wird, bleibt es weiterhin gültig.
In Rheinland-Pfalz gilt zwischenzeitlich das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFg) vom 22.11.2013.
Umfangreiche Auskunft über aktuelle Förderprogramme von Bund und Ländern sowie Finanzierungsmöglichkeiten erhalten sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Förderdatenbank)
Siehe auch:
- Wohnraumförderung - Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau
- Wohnraumförderung - Modernisierung von Wohnraum
Allgemeine Informationen zur Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz: http://www.isb.rlp.de
Auskünfte erteilen auch die örtlichen Kommunalverwaltungen.
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung