Leistungen für Unternehmer

    Als ansässiger oder neuer Unternehmer der Region möchten Sie einen Überblick gewinnen, welche Leistungen und Informationen Ihre Verwaltung Ihnen bietet? Wir legen Wert auf individuelle Wirtschaftsförderung, daher finden Sie hier einen Ausschnitt des gesamten Leistungsspektrums. Informieren Sie sich über freie Gewerbeflächen, Existenzgründungsangebote und Förderprogramme. Bei detaillierten Fragen kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

    Ihre Wirtschaftsförderin

    / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

    Leistungsbeschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Welche Gebühren fallen an?

    45,00 Euro

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Rechtsgrundlage

    Formulare

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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