Leistungen für Unternehmer

    Als ansässiger oder neuer Unternehmer der Region möchten Sie einen Überblick gewinnen, welche Leistungen und Informationen Ihre Verwaltung Ihnen bietet? Wir legen Wert auf individuelle Wirtschaftsförderung, daher finden Sie hier einen Ausschnitt des gesamten Leistungsspektrums. Informieren Sie sich über freie Gewerbeflächen, Existenzgründungsangebote und Förderprogramme. Bei detaillierten Fragen kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

    Ihre Wirtschaftsförderin

    / Anliegerbeiträge

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    auch Anliegergebühren oder Erschließungsbeiträge genannt



    Grundsätzlich geregelt in §127ff. des BauGB.


    Nach dem Kommunalabgabengesetz ist die Gemeinde verpflichtet, bei straßenbaulichen Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen Anliegerbeiträge zu erheben.


    Hierzu gehören:

    • Abwasserbeiträge für die Herstellung der öffentlichen Abwassereinrichtungen (Abwasserkanäle und Kläranlage)
    • Erschließungsbeiträge für den erstmaligen bebauungsplanmäßigen Ausbau von öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen
    • Ausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen erhoben, die der Erhaltung oder Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße dienen.

      Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Erhebung

      • Einmalige Ausbaubeiträge
      • Wiederkehrende Beiträge

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    § 127 Baugesetzbuch

    Kommunalabgabengesetz

    Zuständige Mitarbeiter

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