Als ansässiger oder neuer Unternehmer der Region möchten Sie
einen Überblick gewinnen, welche Leistungen und Informationen Ihre Verwaltung
Ihnen bietet? Wir legen Wert auf individuelle Wirtschaftsförderung, daher
finden Sie hier einen Ausschnitt des gesamten Leistungsspektrums. Informieren
Sie sich über freie Gewerbeflächen, Existenzgründungsangebote und Förderprogramme.
Bei detaillierten Fragen kontaktieren Sie uns gerne persönlich.
Ihre Wirtschaftsförderin
⇑ / Anliegerbeiträge
Leistungsbeschreibung
auch Anliegergebühren oder Erschließungsbeiträge genannt
Grundsätzlich geregelt in §127ff. des BauGB.
Nach dem Kommunalabgabengesetz ist die Gemeinde verpflichtet, bei straßenbaulichen Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen Anliegerbeiträge zu erheben.
Hierzu gehören:
- Abwasserbeiträge für die Herstellung der öffentlichen Abwassereinrichtungen (Abwasserkanäle und Kläranlage)
- Erschließungsbeiträge für den erstmaligen bebauungsplanmäßigen Ausbau von öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen
- Ausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen erhoben, die der Erhaltung oder Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße dienen.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Erhebung
- Einmalige Ausbaubeiträge
- Wiederkehrende Beiträge
Rechtsgrundlage
§ 127 Baugesetzbuch
Kommunalabgabengesetz