Als ansässiger oder neuer Unternehmer der Region möchten Sie
einen Überblick gewinnen, welche Leistungen und Informationen Ihre Verwaltung
Ihnen bietet? Wir legen Wert auf individuelle Wirtschaftsförderung, daher
finden Sie hier einen Ausschnitt des gesamten Leistungsspektrums. Informieren
Sie sich über freie Gewerbeflächen, Existenzgründungsangebote und Förderprogramme.
Bei detaillierten Fragen kontaktieren Sie uns gerne persönlich.
Ihre Wirtschaftsförderin
⇑ / Bauen und Wohnen / Wohnen und Umzug / Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Teaser
Wenn sie auswandern wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.