Leistungen für Unternehmer

    Als ansässiger oder neuer Unternehmer der Region möchten Sie einen Überblick gewinnen, welche Leistungen und Informationen Ihre Verwaltung Ihnen bietet? Wir legen Wert auf individuelle Wirtschaftsförderung, daher finden Sie hier einen Ausschnitt des gesamten Leistungsspektrums. Informieren Sie sich über freie Gewerbeflächen, Existenzgründungsangebote und Förderprogramme. Bei detaillierten Fragen kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

    Ihre Wirtschaftsförderin

    / Bauen und Immobilien / Kauf, Miete und Pacht / Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

    Leistungsbeschreibung

    Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

    In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Welche Gebühren fallen an?

    Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.

    Rechtsgrundlage

    Zuständige Mitarbeiter

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