Hintergründe & Wettbewerbe

    Sie möchten aktuelle Entwicklungen im Blick behalten oder nachschlagen? Sie interessieren sich für Hintergründe, Studien und Konzepte? Sie überlegen an ausgeschriebenen Wettbewerben teilzunehmen?

    Die Wirtschaftsförderung Ihrer Verbandsgemeinde unterstützt Sie gerne bei der Teilnahme an Wettbewerben, die Ihnen als Unternehmer viele Vorteile bieten: Neben den Preisgeldern als wertvolle Investition in Ihre Zukunft steigert das kostenlose Marketing Ihren Bekanntheitsgrad in unserer Region und darüber hinaus. Mit Ihrem persönlichen unternehmerischen Erfolg leisten Sie so einen wertvollen Beitrag für unsere gesamte Region.

    Hier nehmen wir auch gerne Themenbereiche auf, die Sie als Unternehmer interessieren und Ihnen am Herzen liegen. Diese Rubrik lebt von Ihrem Input. Teilen Sie uns mit, was Sie bewegt und was Ihnen für unsere Region wichtig ist.

    / Kommunale Wirtschaftsförderung

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Unter kommunaler Wirtschaftsförderung versteht man allgemein alle Maßnahmen der Wirtschaftsförderung die selbstständig und eigenverantwortlich auf kommunaler Ebene durchgeführt werden.

    Im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit werden geeignete Maßnahmen zur Erhaltung oder Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft, zur Verbesserung des Arbeitsplatzangebots, ggf. auch zur Verbesserung der örtlichen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ergriffen.

    Durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen soll einerseits der aktuelle Bestand an Gewerbe- und Industrie gehalten werden, andererseits im Rahmen städtebaulicher- und raumplanerischer Rahmenbedingungen akitives Standortmarketing betrieben werden.

    Instrumente einer aktiven kommunale Wirtschaftsförderung:

    • Schaffung von Infrastruktur (Erschließung, Flächenmanagement)
    • Verkehrstechnische Anbindung
    • Gründerzentren, Gewerbeparks
    • Finanzielle Rahmenbedingungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben

    Hierzu zählen insbesondere:




    • Besondere Mietkonditionen und Kaufpreise
    • Bürgschaften im Rahmen strenger gesetzlicher Vorgaben
    • Günstige Steuern und Gebührensätze (Gewerbesteuerhebesatz und Entsorgung)
    Maßnahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung können flankiert werden durch die  Regionale Wirtschaftsförderung

     

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeiten sind höchst unterschiedlich geregelt.

    Sie können direkt beim Bürgermeister / Wirtschaftsförderungsdezernent, bei eigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder einem Amt bzw. Sachgebiet der Verwaltung liegen.

    Wenden Sie sich an die für den ausgewählten Ort (Bezugsort) zuständige:

    • Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt
    • Stadtverwaltung einer kreisangehörigen Stadt
    • Verbandsgemeinde- oder Gemeindeverwaltung

     

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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