Coworking Region Mosel

    Innovatives Netzwerk von Coworking Spaces entlang der Mosel, sehen Sie sich gerne das Youtube Video Coworking Mosel an indem Sie hier oder auf das Bild klicken. (Achtung Sie verlassen hierbei unsere Website)

    Screenshot von dem verlinkten Youtube Video Coworking Mosel

    Mitte des Jahres 2023 haben sich  vier Coworking-Spaces in der Mosel-Region zusammengeschlossen, um gemeinsam an der Umsetzung ihrer Idee zu arbeiten, ein Netzwerk aller Coworking-Spaces von der Verbandsgemeinde Cochem bis nach Luxemburg aufzubauen und zusammen zu vermarkten. Dieses gemeinsame Netzwerk zur Vermarktung stärkt nicht nur die Sichtbarkeit der einzelnen Coworking-Spaces, sondern positioniert die gesamte Region als attraktiven Standort für mobiles und modernes Arbeiten. 

    Alle Coworking-Spaces in dem Zusammenschluss wurden modern und bestens ausgestattet, um den Bedürfnissen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Interessierte Coworking-Spaces können der Partnerschaft beitreten, indem sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und eine Selbstverpflichtung ausfüllen. Die Initiative begrüßt ausdrücklich neue Coworking-Spaces, die sich dem Netzwerk anschließen möchten. Sowohl bestehende als auch zukünftige Partner profitieren von verschiedenen Vorteilen, darunter die Nutzung eines gemeinsamen Logos und Imagefilms. Zudem erhalten sie die Möglichkeit zur gemeinsamen Vermarktung auf den Homepages www.faszination.info/coworking und www.visitmosel.de/gastgeber-arrangements/coworking-mosel sowie die Einbindung in die Verbreitung eines moselweiten Imageflyers.

    Die aktuellen Mitglieder des Coworking-Netzwerks sind das MoselWerk in Ediger-Eller, das DEULUX in Wasserbilligerbrück sowie die Coworking-Spaces in Minheim und Müden. Die Kooperation wird unterstützt von der Mosellandtouristik GmbH, der Regionalinitiative „Faszination Mosel“, der Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Cochem und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Gefördert wird das Projekt vom Transnationalen LEADER-Kooperationsprojekt „Rural Coworking Spaces“ der LEADER-Gruppen Regioun Mëllerdall und Miselerland (Luxemburg) sowie Moselfranken und Mosel (Deutschland). Diese Förderung ermöglicht es, das Angebot kostenfrei für die Netzwerkpartner zur Verfügung zu stellen.

    Auch Gastgeber der Moselregion profitieren von dem neuen Angebot und der Vermarktung als sogenannte Workation-Region. Gastgeber an der Mosel können die Vermarktung als Coworking Region gerne in ihr eigenes Angebot/Portfolio mit aufnehmen und den Image Film sowie den Flyer Gästen digital zur Verfügung stellen. 

    Interessierte aus der Moselregion können sich unter  an die Regionalinitiative „Faszination Mosel“ wenden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.faszinationmosel.info/coworking.

    Für die Verbandsgemeinde Cochem steht Ihnen Ihre Wirtschaftsförderin als Ansprechpartnerin zur Seite:

    / Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag

    Leistungsbeschreibung

    Eheleute können die eigene Namensführung in der Ehe gestalten.

    Folgende Namenserklärungen kommen, sofern für die Eheleute deutsches Personalstatut gilt, in Betracht:

    • Ehenamensbestimmung (auch nach der Eheschließung),
    • Annahme eines Begleitnamens (Voranstellung oder Hinzufügung) und die
    • Wiederannahme des Geburtsnamens.

    Die entsprechende Erklärung muss höchstpersönlich gegenüber dem Standesamt abgegeben werden.

    Ferner gilt, dass die erklärende Person geschäftsfähig sein muss; für beschränkt Geschäftsfähige gelten die Regelungen nach § 106 ff. BGB, für Betreute die §§ 119 ff. BGB.

    Erklärungen, die nach der Eheschließung abgegeben werden, bedürfen stets der öffentlichen Beglaubigung oder Beurkundung.

    Bei Namenserklärungen handelt es sich um amtsempfangsbedürftige Willenserklärungen, die erst nach Zugang beim zuständigen deutschen Standesamt wirksam werden.

    Besteht für die Ehe kein deutscher Ehe- oder Heiratseintrag, ist für die Entgegennahme einer Erklärung zur Namensführung in der Ehe das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich eine/r der Erklärenden ihren/seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Besteht ein solcher Inlandsbezug, kommt diese Zuständigkeit zum Tragen, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde und noch nicht in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet wurde. Besteht ein solcher Inlandsbezug in Form eines Wohnsitzes oder gewöhnlichem Aufenthalts im Inland nicht, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Über die Erklärung zur Namensführung stellt das Standesamt eine Bescheinigung aus.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
    • Eheurkunde, oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
    • mit Übersetzung, Apostille und ggf. inhaltlicher Überprüfung. (Wird im Detail durch das zuständige Standesamt festgelegt)

    Welche Gebühren fallen an?

    • 24,00 € für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung bei Ehe
    • 12,00 € für die Ausstellung einer Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine

    Rechtsgrundlage

    Zugeordnete Abteilungen

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