Coworking Region Mosel

    Innovatives Netzwerk von Coworking Spaces entlang der Mosel, sehen Sie sich gerne das Youtube Video Coworking Mosel an indem Sie hier oder auf das Bild klicken. (Achtung Sie verlassen hierbei unsere Website)

    Screenshot von dem verlinkten Youtube Video Coworking Mosel

    Mitte des Jahres 2023 haben sich  vier Coworking-Spaces in der Mosel-Region zusammengeschlossen, um gemeinsam an der Umsetzung ihrer Idee zu arbeiten, ein Netzwerk aller Coworking-Spaces von der Verbandsgemeinde Cochem bis nach Luxemburg aufzubauen und zusammen zu vermarkten. Dieses gemeinsame Netzwerk zur Vermarktung stärkt nicht nur die Sichtbarkeit der einzelnen Coworking-Spaces, sondern positioniert die gesamte Region als attraktiven Standort für mobiles und modernes Arbeiten. 

    Alle Coworking-Spaces in dem Zusammenschluss wurden modern und bestens ausgestattet, um den Bedürfnissen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Interessierte Coworking-Spaces können der Partnerschaft beitreten, indem sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und eine Selbstverpflichtung ausfüllen. Die Initiative begrüßt ausdrücklich neue Coworking-Spaces, die sich dem Netzwerk anschließen möchten. Sowohl bestehende als auch zukünftige Partner profitieren von verschiedenen Vorteilen, darunter die Nutzung eines gemeinsamen Logos und Imagefilms. Zudem erhalten sie die Möglichkeit zur gemeinsamen Vermarktung auf den Homepages www.faszination.info/coworking und www.visitmosel.de/gastgeber-arrangements/coworking-mosel sowie die Einbindung in die Verbreitung eines moselweiten Imageflyers.

    Die aktuellen Mitglieder des Coworking-Netzwerks sind das MoselWerk in Ediger-Eller, das DEULUX in Wasserbilligerbrück sowie die Coworking-Spaces in Minheim und Müden. Die Kooperation wird unterstützt von der Mosellandtouristik GmbH, der Regionalinitiative „Faszination Mosel“, der Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Cochem und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Gefördert wird das Projekt vom Transnationalen LEADER-Kooperationsprojekt „Rural Coworking Spaces“ der LEADER-Gruppen Regioun Mëllerdall und Miselerland (Luxemburg) sowie Moselfranken und Mosel (Deutschland). Diese Förderung ermöglicht es, das Angebot kostenfrei für die Netzwerkpartner zur Verfügung zu stellen.

    Auch Gastgeber der Moselregion profitieren von dem neuen Angebot und der Vermarktung als sogenannte Workation-Region. Gastgeber an der Mosel können die Vermarktung als Coworking Region gerne in ihr eigenes Angebot/Portfolio mit aufnehmen und den Image Film sowie den Flyer Gästen digital zur Verfügung stellen. 

    Interessierte aus der Moselregion können sich unter  an die Regionalinitiative „Faszination Mosel“ wenden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.faszinationmosel.info/coworking.

    Für die Verbandsgemeinde Cochem steht Ihnen Ihre Wirtschaftsförderin als Ansprechpartnerin zur Seite:

    Leistungsbeschreibung

    Die Landschaftsplanung ist die zusammenfassende Fachplanung des Naturschutzes. Sie behandelt den Schutz der Biodiversität (Biotop- und Artenschutz) und den Schutz der Landschaft. 
     
    Sie ist unverzichtbarer Bestandteil des Landesentwicklungsprogramms, der regionalen Raumordnungspläne und der Flächennutzungspläne. Damit Planungen, Projekte oder andere Investitionen beschleunigt werden, wird sie bereits im Vorfeld dieser Planungen aufgestellt und ihre Daten und Zielaussagen permanent aktuell gehalten. 
    Dadurch kann in den Raumordnungsplänen und Bauleitplänen rechtzeitig eine sachgerechte Abwägung der Belange von Biotop- und Artenschutz bzw. des Landschaftsbildes mit anderen Raumansprüchen erfolgen sowie Planungs- und Rechtsicherheit erzielt werden. 
     
    Die zuständigen Naturschutzbehörden qualifizieren die Anforderungen des Biotop- und Artenschutzes und des Landschaftsbildes dafür nach ihrer Bedeutung und empfehlen der Regionalplanung ggf. diese als Vorbehaltsgebiete oder als Vorranggebiete zu qualifizieren. 
     
    Die landesbedeutsamen Ziele werden im Landschaftsprogramm dargestellt, die regionalbedeutsamen in der Landschaftsrahmenplanung und die lokal bedeutsamen in den Landschaftsplänen zu den Flächennutzungsplänen. Rechtsverbindlich wird die Landschaftsplanung erst durch die Integration in die Gesamtplanung. 

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung und zum Naturschutz finden Sie auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können. Weitere Infos finden Sie auch unter:

    Zuständige Mitarbeiter

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