Coworking Region Mosel

    Innovatives Netzwerk von Coworking Spaces entlang der Mosel, sehen Sie sich gerne das Youtube Video Coworking Mosel an indem Sie hier oder auf das Bild klicken. (Achtung Sie verlassen hierbei unsere Website)

    Screenshot von dem verlinkten Youtube Video Coworking Mosel

    Mitte des Jahres 2023 haben sich  vier Coworking-Spaces in der Mosel-Region zusammengeschlossen, um gemeinsam an der Umsetzung ihrer Idee zu arbeiten, ein Netzwerk aller Coworking-Spaces von der Verbandsgemeinde Cochem bis nach Luxemburg aufzubauen und zusammen zu vermarkten. Dieses gemeinsame Netzwerk zur Vermarktung stärkt nicht nur die Sichtbarkeit der einzelnen Coworking-Spaces, sondern positioniert die gesamte Region als attraktiven Standort für mobiles und modernes Arbeiten. 

    Alle Coworking-Spaces in dem Zusammenschluss wurden modern und bestens ausgestattet, um den Bedürfnissen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Interessierte Coworking-Spaces können der Partnerschaft beitreten, indem sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und eine Selbstverpflichtung ausfüllen. Die Initiative begrüßt ausdrücklich neue Coworking-Spaces, die sich dem Netzwerk anschließen möchten. Sowohl bestehende als auch zukünftige Partner profitieren von verschiedenen Vorteilen, darunter die Nutzung eines gemeinsamen Logos und Imagefilms. Zudem erhalten sie die Möglichkeit zur gemeinsamen Vermarktung auf den Homepages www.faszination.info/coworking und www.visitmosel.de/gastgeber-arrangements/coworking-mosel sowie die Einbindung in die Verbreitung eines moselweiten Imageflyers.

    Die aktuellen Mitglieder des Coworking-Netzwerks sind das MoselWerk in Ediger-Eller, das DEULUX in Wasserbilligerbrück sowie die Coworking-Spaces in Minheim und Müden. Die Kooperation wird unterstützt von der Mosellandtouristik GmbH, der Regionalinitiative „Faszination Mosel“, der Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Cochem und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Gefördert wird das Projekt vom Transnationalen LEADER-Kooperationsprojekt „Rural Coworking Spaces“ der LEADER-Gruppen Regioun Mëllerdall und Miselerland (Luxemburg) sowie Moselfranken und Mosel (Deutschland). Diese Förderung ermöglicht es, das Angebot kostenfrei für die Netzwerkpartner zur Verfügung zu stellen.

    Auch Gastgeber der Moselregion profitieren von dem neuen Angebot und der Vermarktung als sogenannte Workation-Region. Gastgeber an der Mosel können die Vermarktung als Coworking Region gerne in ihr eigenes Angebot/Portfolio mit aufnehmen und den Image Film sowie den Flyer Gästen digital zur Verfügung stellen. 

    Interessierte aus der Moselregion können sich unter  an die Regionalinitiative „Faszination Mosel“ wenden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.faszinationmosel.info/coworking.

    Für die Verbandsgemeinde Cochem steht Ihnen Ihre Wirtschaftsförderin als Ansprechpartnerin zur Seite:

    / Bestattung

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Grabstätten


    Gemäß § 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland Pfalz obliegt es den Gemeinden als Pflichtaufgabe Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten. Auf Gemeindefriedhöfen ist die Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner zuzulassen.


    Auf Gemeindefriedhöfen sind grundsätzlich Reihengräber zur Verfügung zu stellen. Nähere Einzelheiten regelt die Stadt oder Gemeinde durch Satzung.


    Die Benutzung von Gemeindefriedhöfen, Leichenhallen und Einäscherungsanlagen regeln die Städte und Gemeinden ebenfalls durch Satzung.


    Bestattung


    Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder öffentliche Belange nicht entgegenstehen.


    Eine Bestattung kann vorgenommen werden als:

    • Erdbestattung oder
    • Feuerbestattung

    Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde.


    In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.


    siehe auch:


    Tod, Sterbefall

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
    Anträge / Formulare
    • Todesbescheinigung (Leichenschauschein)
    • Sterbeurkunde
    • ggf.Antrag auf Bereitstellung einer Grabstätte, unterschrieben vom Nutzungsberechtigten bzw. Rechnungsträger

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz

    Zuständige Mitarbeiter

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