Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    / Abfall und Umweltschutz / Abfall, Schadstoffe und Emissionen / Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben

    Leistungsbeschreibung

    Luftschadstoff-Emissionen beeinträchtigen die Luftqualität, können in der Umwelt Säuren bilden oder die übermäßige Anreicherung von Nährstoffen (Eutrophierung) in Ökosystemen vorantreiben. Auch die menschliche Gesundheit kann hierdurch belastet werden.

    Als Betreiberin oder Betreiber bestimmter industrieller Anlagen müssen Sie daher regelmäßig die von ihren Anlagen ausgehenden Luftschadstoff-Emissionen gegenüber der zuständigen Behörde erklären.

    Die Emissionserklärung ist alle 4 Jahre (bis zum 31.05 des dem Erklärungsjahr folgenden Jahres) in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde abzugeben.

    Die Emissionserklärung enthält Informationen über relevante Luftverunreinigungen, also über die

    • Art,
    • Menge sowie
    • räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen.

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt Auskunft, welche Betriebe eine Emissionserklärung abgeben müssen.

    Als Betreiberin oder Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Emissionserklärung abzugeben (§ 27 BImSchG).

    Beachten Sie dazu bitte folgende Voraussetzungen:

    • Genehmigungsbedürftige Anlagen sind in der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes definiert und in Anhang 1 der Verordnung einsehbar (4. BImSchV).
    • Nicht erklärungspflichtig sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Anlage, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt ist.
    • Zur Abgabe einer Emissionserklärung sind Betreiberinnen und Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, die ihre Anlagen im Erklärungszeitraum betrieben haben (§ 4 Absatz 3 der 11. BImSchV).
      • Wird die Anlage während des Erklärungszeitraumes in Betrieb genommen, stillgelegt oder zeitweise nicht betrieben, umfasst der Erklärungszeitraum die Teile des Kalenderjahres, in denen die Anlage betrieben worden ist.
    • Als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit zu werden, soweit im Einzelfall von Ihrer Anlage nur in geringem Umfang Luftverunreinigungen ausgehen können (§ 6 der 11. BImSchV).


    Emissionserklärung online einreichen:

    Für eine Vereinfachung der elektronischen Berichterstattung zu Umweltdaten können Sie als berichtspflichtiger Betrieb Ihre Daten online über die "Betriebliche Umweltdatenberichterstattung" (BUBE) übermitteln. BUBE wird als Kooperation der 16 Länder und des Bundes unter der Verwal¬tungsvereinba¬rung zum Aufbau und Betrieb von Umweltinformationssystemen (VKoopUIS) betrieben.

    Rechtsgrundlage

    Online-Verfahren

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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