Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    / Reisegewerbe (Allgemein)

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Der Begriff des Reisegewerbes ist in § 55 Abs.1 Gewerbeordnung definiert. Darin heißt es:

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs.2 GewO) oder ohne eine solche zu haben,

    • selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht oder
    • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt

    Wer ein Reisegewerbe ausüben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Zum Begriff des Reisegewerbes gehört auch die Ausübung eines Gewerbes. Ein Künstler, der seine Bilder auf der Straße verkauft betreibt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (GewArch 87, 235) kein Reisegewerbe.

    Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter diesen Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig (§ 55 Abs.3 GewO).

    Reisegewerbebetreibender ist derjenige, der selbst umherzieht. Der Reisegewerbebetreibende kann auch Angestellter sein, da es nicht darauf ankommt, dass er eine eigene Niederlassung hat. Die Voraussetzung hierfür ist, dass er gewerbsmäßig handelt.

    Das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ohne Bestellung ist typisch für das Reisegewerbe.

    Durch § 55 Abs.1 Nummer 2 GewO wird das gesamte Schaustellergewerbe erfasst. Hierzu zählt auch Kleinkunst, Varieté und Showdarbietungen.

    Siehe auch:

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Gewerbeordnung

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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