Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    / Kommunale Wirtschaftsförderung

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Unter kommunaler Wirtschaftsförderung versteht man allgemein alle Maßnahmen der Wirtschaftsförderung die selbstständig und eigenverantwortlich auf kommunaler Ebene durchgeführt werden.

    Im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit werden geeignete Maßnahmen zur Erhaltung oder Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft, zur Verbesserung des Arbeitsplatzangebots, ggf. auch zur Verbesserung der örtlichen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ergriffen.

    Durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen soll einerseits der aktuelle Bestand an Gewerbe- und Industrie gehalten werden, andererseits im Rahmen städtebaulicher- und raumplanerischer Rahmenbedingungen akitives Standortmarketing betrieben werden.

    Instrumente einer aktiven kommunale Wirtschaftsförderung:

    • Schaffung von Infrastruktur (Erschließung, Flächenmanagement)
    • Verkehrstechnische Anbindung
    • Gründerzentren, Gewerbeparks
    • Finanzielle Rahmenbedingungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben

    Hierzu zählen insbesondere:




    • Besondere Mietkonditionen und Kaufpreise
    • Bürgschaften im Rahmen strenger gesetzlicher Vorgaben
    • Günstige Steuern und Gebührensätze (Gewerbesteuerhebesatz und Entsorgung)
    Maßnahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung können flankiert werden durch die  Regionale Wirtschaftsförderung

     

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeiten sind höchst unterschiedlich geregelt.

    Sie können direkt beim Bürgermeister / Wirtschaftsförderungsdezernent, bei eigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder einem Amt bzw. Sachgebiet der Verwaltung liegen.

    Wenden Sie sich an die für den ausgewählten Ort (Bezugsort) zuständige:

    • Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt
    • Stadtverwaltung einer kreisangehörigen Stadt
    • Verbandsgemeinde- oder Gemeindeverwaltung

     

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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