Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden. Antragsformulare erhalten
Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen
und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Gerne können Sie den Antrag
auch direkt bei uns stellen. Bitte beachten sie jedoch:
Antragsaufnahmen sind zeitaufwendig
und erfolgen generell nur nach vorheriger Terminabsprache
Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Geburtsurkunde
- Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
Aufrechnungsbescheinigungen) - Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
- Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
- Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
- Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
- Steuer-Identifikationsnummer
HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN
Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden Sprechtage in unserem Hause statt.
Vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin:
Tel.-Nr. 02671/608-108, E-Mail:
Ohne Termin kann keine Beratung erfolgen.
Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333
sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:
⇑ / Gewerbe Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Gründe für eine Gewerbeummeldung:
- Verlegung des Unternehmenssitzes innerhalb der Gemeinde oder Stadt, in der das Gewerbe bisher gemeldet war
- Verlegung einer unselbständigen Zweigstelle innerhalb der Gemeinde oder Stadt, in der die Zweigstelle bisher gemeldet war
- Wechsel des Gegenstandes des angezeigten Gewerbes
- Ausdehnung bzw. Erweiterung des Gegenstandes des angezeigten Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
Auch wenn reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten ausgeübt oder ein Reisegewerbe betrieben wird, muss eine Gewerbeummeldung erfolgen, falls der Gewerbegegenstand geändert oder eine Ausdehnung auf andere Waren oder Dienstleistungen erfolgen soll.
Verfahrensablauf
Das Gewerbe kann schriftlich oder elektronisch umgemeldet werden.
Wenn die Anzeige schriftlich eingereicht wird, muss das Formular "Gewerbe-Ummeldung „GewA 2" verwendet werden. Es liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.
Das Formular muss handschriftlich unterschrieben sein.
Bei elektronischer Ummeldung kann die zuständige Stelle zur Feststellung der Identität bestimmte Verfahren vorsehen.
Dazu gehören u. a. der Einsatz
- des PIN/TAN-Verfahrens
- des elektronischen Personalausweises
- des elektronischen Aufenthaltstitels
- der De-Mail nach § 5 De-Mailgesetz
- oder auch der Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses.
Voraussetzungen
- Verlegung eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
oder - Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung (GewA 2)
- Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
- bei elektronischer Gewerbeummeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
- Zustimmungserklärung Gesellschafter
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Welche Gebühren fallen an?
Die Empfangsbescheinigung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betriebsverlegung oder Änderung beziehungsweise der Erweiterung des Gewerbegegenstands umgemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern die benötigten Unterlagen vollständig der zuständigen Behörde vorliegen.
Rechtsgrundlage
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht)
- § 15 Gewerbeordnung (GewO) (Empfangsbescheinigung)
- § 55c Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht bei Reisegewerbe)
- Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)