Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Geburtsurkunde
- Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
Aufrechnungsbescheinigungen) - Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
- Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
- Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
- Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
- Steuer-Identifikationsnummer
HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN
Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.
Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt
Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333
sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:
⇑ / EU-Dienstleistungsrichtlinie
Leistungsbeschreibung
Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume werden lassen. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht ausgeschöpft werden.
Hierzu dient die neue Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG), die von den Mitgliedstaaten nun bis Ende 2009 umzusetzen ist. Informieren Sie sich hier über die Richtlinie, ihre Umsetzung in Deutschland sowie über weitere Hintergründe zum Thema.
Jeder Person und jedem Unternehmen steht es schon heute frei, Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union zu erbringen, unabhängig von Wohnort oder Firmensitz. Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind nach EG-Vertrag explizit verboten. Die geplante Dienstleistungsrichtlinie soll Verbrauchern, Kunden und Dienstleistern helfen, von dieser Freiheit künftig leichter Gebrauch zu machen.
Auch heute schon hat jeder Wirtschaftsbeteiligte (Personen und Unternehmen) in der EU das Recht, auf Dauer geschäftlich in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten tätig zu werden.
Die neue Dienstleistungsrichtlinie soll die hierfür geltenden Verfahren weiter vereinfachen
Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten Zeit bis Ende 2009, um die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen zu treffen. In Rheinland-Pfalz befasst sich die Arbeitsgruppe staatlich/kommunales e-Government mit der rechtzeitigen Umsetzung.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Die Dienstleistungsrichtlinie können Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter diesen Link ansehen.